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Fahrlässige Tötung Fünf Tote bei Kollision - Dreieinhalb Jahre Haft

Ein junger Mann soll frontal in das Auto einer Familie gerast sein, fünf Menschen starben. Der inzwischen 22 Jahre alte Angeklagte wird jetzt zu mehrjähriger Haft verurteilt.

Von Elke Silberer, dpa 12.02.2020, 14:15

Aachen (dpa) - Im Dezember 2018 rast ein 20-jähriger auf einer Landstraße zwischen Stolberg und Aachen durch die Nacht. Offensichtlich kennt er die Strecke und weicht einem Blitzer nach links aus - auf die Gegenfahrbahn.

Es kommt zu einer Katastrophe, die jetzt in einem Gerichtsurteil wegen fahrlässiger Tötung von fünf Menschen mündet. Mit seinem Auto krachte der junge Mann nach früheren Polizeiangaben frontal in das Auto einer 44-jährigen Mutter und ihrer 16 und 17 Jahre alten Kinder. Das Auto der Familie ging in Flammen auf, die drei starben, ebenso zwei 20 und 21 Jahre alte Beifahrer in dem Auto des Rasers.

Das Amtsgericht Aachen verurteilte den heute 22 Jahre alten Angeklagten wegen schwerer Schuld nach dem Jugendstrafrecht zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Gericht ging damit sogar noch über die Forderung der Anklage hinaus, die zwei Jahre und sechs Monate nach Jugendstrafrecht gefordert hatte.

Die Richter sprachen den Angeklagten in nicht öffentlicher Sitzung unter anderem der fahrlässigen Tötung von fünf Menschen und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig. "Man kann auch mit sich selbst Rennen fahren. Man ist als Fahrer unterwegs und will das Höchste aus seinem Auto herausholen", erklärte Gerichtssprecher Giesbert Fuchs. Nach Angaben der Richter war der junge Mann mit mindestens 120 Kilometern pro Stunde unterwegs, wo 70 erlaubt waren.

Das Gericht hätte über den damals Heranwachsenden nach dem Erwachsenenstrafrecht verhandeln können, entschied sich aber auch wegen dessen persönlicher Umstände für eine Verhandlung nach dem Jugendstrafrecht. Dabei stehe der Erziehungsgedanke im Vordergrund, sagte Fuchs.

Der Verteidiger des Verurteilten, Osama Momen, hatte eine Bewährungsstrafe - also maximal zwei Jahre Haft - beantragt. Er werde mit seinem Mandanten über eine mögliche Berufung entscheiden, sagte er. Der 22-Jährige könne sich an das Geschehen nicht erinnern und sei aufgrund verkehrstechnischer Rekonstruktionen und Gutachten geständig gewesen.