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Statistisches Bundesamt Geldstrafen bei Gericht viel häufiger als Gefängnis

Mehr als 700.000 Menschen sind im vergangenen Jahr von einem deutschen Gericht verurteilt worden. Dabei verhängten die Gerichte meist Geldstrafen. Im laufenden Jahr rechnen Experten vor allem in einem Bereich des Strafrechts mit einem Anstieg der Fälle.

01.11.2019, 11:32

Wiesbaden (dpa) - Wer von einem Gericht verurteilt wird, bekommt am häufigsten eine Geldstrafe. Nach vorläufigen Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik wurden 2018 rund 712.300 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt.

Das waren rund 0,5 Prozent weniger Verurteilte als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. 77,3 Prozent aller Verurteilten bekamen eine Geldstrafe. Freiheitsstrafe oder Strafarrest lautete das Urteil bei 14,4 Prozent der Fälle. Bei 156.800 Menschen endete das Strafverfahren anders, zum Beispiel mit Freispruch oder das Verfahren wurde eingestellt.

Eine Jugendstrafe wurde 2018 in rund 9200 Fällen verhängt. "Weit häufiger griffen die Gerichte zu weniger schweren Sanktionen", erklärten die Statistiker: Bei rund 42.400 Jugendlichen verhängten sie sogenannte Zuchtmittel wie Verwarnungen oder Auflagen, bei 7700 Erziehungsmaßregeln.

Wofür die Menschen verurteilt wurden, geht aus der veröffentlichten Statistik nicht hervor. Diese Zahlen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Im vergangenen Jahr standen die Bereiche Vermögensdelikte, Betrug, Urkundenfälschung weit oben (zusammen rund 280.000 Verurteilungen). Häufig waren auch Verurteilungen wegen Diebstahls oder Unterschlagung (240.000 Verurteilungen). Zum Vergleich: Wegen Mord und Totschlag gab es im Jahr 2017 zusammen nur 538 Verurteilungen.

In diesem Jahr könnten Sexualstraftaten eine größere Rolle spielen. Darauf deutet die im August veröffentlichte Statistik zu den Ermittlungsverfahren bei deutschen Staatsanwaltschaften hin. Von 2017 auf 2018 nahmen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um mehr als 14 Prozent zu. Grund dürften nach Auskunft des Deutschen Anwaltvereins die zwischenzeitlich verschärften Gesetze sein.