1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Demonstrationen: Gericht bestätigt Verbot für Palästinenser-Demonstration

Demonstrationen Gericht bestätigt Verbot für Palästinenser-Demonstration

Die Polizei hat zum wiederholten Mal eine Demonstration palästinensischer Gruppen gegen Israel verboten. Kritik gibt es von der Linken. Vor Gericht bekommt die Polizei zunächst Recht.

Von dpa Aktualisiert: 19.05.2023, 17:37
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Berlin - Die angekündigte palästinensische Demonstration zum Vertreibungs-Gedenktag Nakba an diesem Samstag bleibt zunächst verboten. Damit war die Beschwerde des Veranstalters gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung der Berliner Polizei im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht zunächst erfolglos. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Freitagnachmittag mit.

Dem Veranstalter bleibt der Weg vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) als nächsthöherer Instanz, wie die Sprecherin sagte. Zunächst war offen, ob er diesen Weg wählt. Das OVG rechnete nach Angaben einer Sprecherin damit, sich mit dem Fall zu befassen. (Az.:VG 1 L 217/23)

Die Berliner Polizei hatte die Veranstaltung verboten mit Verweis auf die Gefahr, dass es dabei zu „antisemitischen und volksverhetzenden Ausrufen, Gewaltverherrlichungen, dem Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch zu Einschüchterungen sowie Gewalttätigkeiten“ kommen könnte. Zur Begründung wurde auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und der jüngeren Vergangenheit sowie weitergehende Erkenntnisse und Prognosen verwiesen.

Diese Gefahrenprognose teilte das Gericht. Zwar sei der Antragsteller selbst bislang nicht entsprechend aufgefallen. Eine Reihe von Versammlungen in der Vergangenheit hätten jedoch aufgrund ihres Mottos zwangsläufig auch einen solchen Personenkreis zur Teilnahme motiviert, „der eine antiisraelische, wenn nicht gar antisemitische Grundhaltung“ aufweise und von dem eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgehen. Eine Abgrenzung von diesem Personenkreis nehme der Veranstalter nicht vor.

Die Polizei kündigte an, die Lage am Samstag zu beobachten und mit Polizisten in Neukölln und Kreuzberg sowie in Mitte präsent zu sein. Es könne sein, dass sich trotz des Verbots Demonstranten zusammenfinden könnten. Die Polizei werde so eine Versammlung auflösen.

Zu der „Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba“ waren auf dem Hermannplatz in Neukölln bis zu 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948 nach der Staatsgründung Israels.

Bereits im vergangenen Jahr waren Demonstrationen zum Gedenktag Nakba (arabisch für „Katastrophe“) verboten worden. Das OVG hatte das Vorgehen bestätigt. Zuvor hatte es bei ähnlichen Versammlungen von Palästinensern gegen Israel antisemitische Rufe und Flaschen- und Böllerwürfe auf Polizisten gegeben.

In den vergangenen Wochen hatte die Polizei erneut mehrere palästinensische Demonstrationen gegen die Politik Israels verboten, weil sie volksverhetzende und antisemitische Parolen, Gewaltausbrüche und Gewaltverherrlichung erwartete. Gerichte hatten die Verbote bestätigt.

Kritik dafür kam von Berlins Linken, die von einem „inakzeptablen Angriff auf die Versammlungsfreiheit“ sprachen. „Es ist inakzeptabel, dass die Berliner Polizei immer wieder Kundgebungen und Demonstrationen verbietet, bei denen Menschen an die Vertreibung ihrer palästinensischen Vorfahren vor 75 Jahren erinnern oder gegen Besatzung und Diskriminierung in der Gegenwart protestieren möchten“, so der stellvertretende Linken-Landesvorsitzende Ruben Lehnert.