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Lebensmittel Gericht: Schließung von Schlachtbetrieb rechtens

Von dpa Aktualisiert: 25.09.2021, 08:59

Münster/Coesfeld - Der Kreis Coesfeld hat einen Schlachtbetrieb von Westfleisch in der ersten Phase der Corona-Pandemie zu Recht geschlossen. Für die befristete Maßnahme seien die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes erfüllt gewesen, wie das Verwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden hat. Geklagt hatte die Firma Westfleisch mit Sitz in Münster. Der Kreis hatte den Schlacht- und Zerlegebetrieb in Coesfeld am 8. Mai 2020 vorübergehend stillgelegt, nachdem 171 Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Das Gericht ließ keine Berufung zu. Dagegen ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster möglich (Az.: 5 K 938/20).

Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung daraufhin, dass für die Bewertung der damaligen Entscheidung auch das Wissen in der Pandemie zu dem frühen Zeitpunkt entscheidend gewesen sei. Heute würde die juristische Bewertung möglicherweise anders ausfallen.

In Rheda-Wiedenbrück war später Deutschlands größter Schlachtbetrieb Tönnies von den Behörden geschlossen worden. Auch hier läuft eine Klage gegen die Verfügung der Behörden. Ein entsprechendes Verfahren ist am Verwaltungsgericht Minden noch anhängig.