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Kirche Geringe Resonanz auf Angebot der EKM für Diktaturopfer

Mehr als 30 Jahre nach dem Ende der DDR bemüht sich die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland um die Anerkennung von Unrecht in der SED-Diktatur. Bislang haben sich nur wenige Betroffene gemeldet.

Von dpa 29.11.2021, 06:15
Eine Zellentür der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.
Eine Zellentür der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Magdeburg/Erfurt - Rund ein halbes Jahr nachdem die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ein Anerkennungsverfahren für Opfer der SED-Diktatur gestartet hat, ist die Resonanz gering. Derzeit würden zehn Fälle bearbeitet, teilte der für die Seelsorge für Diktaturopfer zuständige Pfarrer Christian Dietrich mit. „Offensichtlich haben einige Betroffene noch nicht erfahren, dass sie sich bei der Ombudsfrau für das Anerkennungsverfahren melden können.“

Mit dem neuen Anerkennungsverfahren will die EKM Verantwortung gegenüber Menschen übernehmen, die während der SED-Diktatur in kirchlichen Kreisen zu Opfern wurden. Es geht um Menschen, die aus politischen Gründen drangsaliert und in ihren Kirchen disziplinarisch belangt wurden sowie um solche, die durch Verrat aus kirchlichen Kreisen inhaftiert, gedemütigt, traumatisiert oder zur Ausreise gedrängt wurden.

Bei den bisherigen zehn Verfahren geht es Dietrich zufolge etwa um Menschen, denen eine Ausbildung oder eine Anstellung verweigert wurde im Zusammenhang mit einem von der SED gesteuerten Zersetzungsprozess. „Entweder erhielten die Betreffenden keinen Ausbildungsplatz in einer kirchlichen Einrichtung oder ihnen wurden während der Ausbildungsphase gekündigt.“

Ein besonderes Feld seien die sogenannten Freigabeverfahren, durch die entschieden worden sei, welche Konsequenzen ein Ausreiseantrag für die betreffende Pfarrerin oder Pfarrer haben sollte. Dabei sei es um den Verlust oder die Aussetzung der Ordinationsrechte gegangen.

Dass es bislang nur eine überschaubare Zahl von Fällen gibt, erklärte Dietrich zum einen mit mangelnder Information, es gebe aber auch einige Betroffene, die bereits vor der Eröffnung des Verfahrens eine Form der Anerkennung gefunden hätten. Andere wollten ihre Verletzungen nicht erneut thematisieren und hätten für sich „damit abgeschlossen“.

Betroffene können bis zum 30. April 2023 Anträge stellen. Möglich ist laut EKM eine einmalige Anerkennungsleistung beziehungsweise eine öffentliche Anerkennung und Würdigung. Es sei ein Budget in Höhe von 500.000 Euro in den Haushalt eingestellt worden. Als Ombudsperson zur Unterstützung von Antragstellern wurde Hildigund Neubert beauftragt.