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Sicherungsverwahrung möglich Im Lügde-Prozess zeichnen sich hohe Haftstrafen ab

In wenigen Tagen wird im Lügde-Prozess um hundertfachen Kindesmissbrauch das Urteil verkündet. Für beide Angeklagten zeichnen sich hohe Haftstrafen ab. Das ist auch den Verteidigern bewusst.

30.08.2019, 15:27

Detmold (dpa) - Im Prozess um den jahrelangen Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz in Lügde bei Detmold zeichnen sich wenige Tage vor dem Urteil hohe Haftstrafen für beide Angeklagten ab.

Die Verteidiger von Andreas V. (56) und Mario S. (34) machten am Rande des letzten Verhandlungstags vor dem Landgericht Detmold deutlich, dass sie mit anschließender Sicherungsverwahrung für ihre Mandanten rechnen.

Der Verteidiger von Andreas S. plädierte am Freitag unter Ausschluss der Öffentlichkeit für eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren für den Dauercamper aus Lügde. Das halte er angesichts des frühen Geständnisses des 56-Jährigen für angemessen, sagte er im Anschluss vor Journalisten. Zum Thema Sicherungsverwahrung habe er sich im Gerichtssaal nicht geäußert, seinem Mandanten aber klargemacht, dass dies für ihn "im Raum" stehe.

Der Vertreter von Mario S. stellte keinen konkreten Strafantrag vor dem Landgericht. Er habe um ein "möglichst großes vertretbares Entgegenkommen" gebeten, berichtete der Anwalt und begründete das ebenfalls mit dem Geständnisses seines Mandanten. Er erwarte ein Urteil, "bei dem wir uns im zweistelligen Bereich bewegen werden".

Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda will das Urteil am 5. September verkünden. Einige Nebenkläger-Vertreter gingen mit ihren Anträgen noch etwas über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte vor zwei Wochen für Andreas V. 14 Jahre Haft und für Mario S. zwölf Jahre und sechs Monate gefordert - und im Anschluss Sicherungsverwahrung für beide Männer.

Dabei wurden die Geständnisse strafmildernd berücksichtigt und ebenso die Tatsache, dass die beiden Angeklagten nicht vorbestraft sind. Insgesamt liegen die Forderungen und Erwartungen aller beteiligten Parteien in dem gut zwei Monate dauernden Verfahren nah beieinander.

Andreas V. werden fast 300 Straftaten, Mario S. rund 160 Straftaten vorgeworfen, darunter auch Vergewaltigungen. Viele Gewalttaten filmten die Männer der Anklage zufolge. Ihre jüngsten Opfer waren im Kindergartenalter.

Die beiden Deutschen hatten ihre Geständnisse schon am ersten Verhandlungstag abgelegt. Die meisten Taten sollen sie in der heruntergekommenen Unterkunft von Andreas V. auf einem Campingplatz in Lügde (Nordrhein-Westfalen) an der Grenze zu Niedersachsen begangen haben.

Die Psychiaterin Martina Miller hatte die Männer als voll schuldfähig eingestuft. Beiden bescheinigte sie eine "tief verwurzelte Neigung" zum Missbrauch von Kindern. Es sei von einer hohen Rückfallgefahr auszugehen. Daher sollten sie in Sicherungsverwahrung genommen werden. Das bedeutet, dass sie zunächst unbegrenzt in Haft bleiben - bis sie irgendwann gegebenenfalls nicht mehr als Gefahr für die Öffentlichkeit gelten.

Am letzten Verhandlungstag ließen beide Angeklagten die Gelegenheit zu einem letzten Wort ungenutzt, sie blieben stumm. Der Verteidiger von Andreas V. sagte, er wisse nicht, ob sein Mandant bereue. Das Geständnis zeige aber, "dass er sich mit den Taten auseinandergesetzt hat". Und der Angeklagte habe sich dem Prozess trotz seiner zwischenzeitlichen Gürtelrose-Erkrankung weiterhin gestellt.