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Migration Integrationsbeauftragte kritisiert Chancen-Aufenthaltsrecht

Von dpa Aktualisiert: 08.07.2022, 21:19

Potsdam - Brandenburgs Integrationsbeauftragte Doris Lemmermeier hat Regelungen des von der Bundesregierung geplanten Chancen-Aufenthaltsrechts kritisiert. Ein Aufenthaltsrecht für seit Jahren in Deutschland geduldete Menschen sei zwar der richtige Schritt zur Gerechtigkeit für mehr als 100.000 Menschen, „die vor Jahren vor Krieg und Vertreibung nach Deutschland geflohen und längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind“, sagte Lemmermeier.

Bedauerlich sei es aber, dass beim Familiennachzug Unterschiede bezüglich des Aufenthaltsstatus gemacht würden, meinte die Integrationsbeauftragte. So solle der Familiennachzug bei Fachkräften erleichtert werden. „Auch finde ich unbefriedigend, dass Personen ausgeschlossen sind, die vermeintlich falsche Angaben oder Täuschung über ihre Identität gemacht haben“, kritisierte sie. „Wenn sie arbeiten, Deutsch lernen und sich zu Deutschland bekennen, haben auch sie eine Perspektive verdient.“

Die Identität könne im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht geklärt werden, meinte Lemmermeier. „Jetzt geht es darum, dass Menschen, die unter diese Regelung fallen, ab sofort nicht mehr abgeschoben werden dürfen.“

Die geplante Regelung soll für Menschen gelten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Wer mehrfach falsche Angaben gemacht oder über seine Identität getäuscht hat, um seine Abschiebung zu verhindern, soll von dieser neuen Möglichkeit jedoch nicht profitieren können. Ebenfalls ausgenommen sind Straftäter, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz kein Hindernis darstellen sollen.