Karlsruhe mahnt bei Abschiebungen in Drittstaaten zur Sorgfalt
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht mahnt die Behörden und Gerichte, bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in einen Drittstaat die Aufnahmebedingungen mit der gebotenen Gründlichkeit zu prüfen. Zumindest wenn es "Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" gebe, müssten vor der Entscheidung nähere Informationen eingeholt werden. Mit ihrem Beschluss stoppen die Karlsruher Richter die Abschiebung eines Syrers nach Griechenland. Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Einzelfall-Entscheidung.