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Gerichtsentscheid Kind darf vorerst als 96-Geschäftsführer weitermachen

Von dpa Aktualisiert: 17.08.2022, 15:03
Martin Kind ist vor einem Spiel im Stadion.
Martin Kind ist vor einem Spiel im Stadion. Swen Pförtner/dpa/Archivbild

Hannover - 96-Mehrheitsgesellschafter Martin Kind darf nach seiner Abberufung durch den Stammverein bis zum Hauptverfahren weiter als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH arbeiten. Das entschied das Landgericht Hannover in einem Eilrechtsverfahren am Dienstag.