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Jugendlicher ermordet Lebenslange Haft nach tödlichem Streit in Flüchtlingsheim

Seine Ehefrau sah der Mann nur als eine "Ware" an, sagt die Richterin. Als sie sich nach jahrelangen Misshandlungen trennte, griff er ihre Familie an. Ein Jugendlicher starb. Dafür muss der Mann jetzt lange ins Gefängnis.

Von Ulf Vogler, dpa 02.03.2021, 19:41
Ulf Vogler
Ulf Vogler dpa

Augsburg (dpa) - Nach der Tötung eines Jugendlichen in einem Augsburger Flüchtlingsheim ist ein 30 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Der Angeklagte hatte in dem Heim Familienmitglieder seiner Ehefrau mit einem Messer angegriffen.

Seinen 15 Jahre alten Schwager tötete der Mann auf brutale Art und Weise. Vier weitere Angehörige des Opfers wurden mit dem Messer teilweise schwer verletzt. Die Frau hatte sich vor der Tat von ihrem Ehemann getrennt.

Der 30-jährige Afghane wurde am Dienstag vom Landgericht Augsburg auch wegen versuchten Mordes und weiterer Gewalttaten verurteilt. Die Strafkammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch wird die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Der Verteidiger erklärte, dass er mit seinem Mandanten noch besprechen müsse, ob er beim Bundesgerichtshof einen Revisionsantrag gegen das Urteil einreicht (Az. 8 Ks 401 Js 113618/20).

Der Angeklagte hatte sich in einem Baumarkt ein langes Messer gekauft, war nach Augsburg gefahren und dort in dem Heim auf die Familie seiner Ehefrau losgegangen. Richterin Sabine Konnerth sprach von einer "eiskalt geplanten Tat".

Sie betonte, dass der 30-Jährige einerseits insbesondere seine Schwiegermutter habe töten wollen, weil er diese hasste und für die Trennung verantwortlich machte. Die Frau wurde lebensgefährlich verletzt und musste nach einem Bauchstich notoperiert werden. Mit der Tötung des 15-Jährigen, dem einzigen Sohn der Familie, habe der Angeklagte der Familie den größtmöglichen Schmerz zufügen wollen, erklärte die Richterin.

Der Angeklagte hatte den Angaben zufolge früher lange im Iran gelebt und dort seine Ehefrau noch als Mädchen gekauft. "Mit Liebe hatte das nichts zu tun. Es war ein Geschäft", sagte Konnerth. Die Ehefrau sei für den Mann nur "Ware" gewesen. In der Folge sei die Frau regelmäßig beleidigt und misshandelt worden. Nach einem "zehnjährigen Martyrium" habe sie sich dann in Deutschland von ihrem Mann getrennt.

Mit dem Urteil folgte die Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte die Tötung des 15-Jährigen als Notwehr bewertet, weil sein Mandant bei dem Treffen in dem Flüchtlingsheim selbst angegriffen worden sei. Diese Tatversion des Angeklagten lehnte das Landgericht aber als "frei erfunden" ab.

© dpa-infocom, dpa:210302-99-658992/2