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Schüler erleidet Hirnschäden Lehrer-Pflicht für Erste Hilfe: BGH urteilt in zwei Wochen

Was muss ein Lehrer im Notfall tun? Der BGH prüft einen tragischen Fall aus Hessen. Ein Schüler kollabierte im Sportunterricht und erlitt irreversible Hirnschäden. Es hätte verhindert werden können, meint der Kläger. Der BGH will am 4. April urteilen

21.03.2019, 11:06

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 4. April über die Pflicht von Lehrern zur Ersten Hilfe im Unterricht entscheiden. Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelte heute in Karlsruhe einen sechs Jahre zurückliegenden Fall aus Wiesbaden (Az. III ZR 35/18).

Ein Schüler war im Januar 2013 beim Aufwärmen im Schulsport plötzlich zusammengebrochen und bewusstlos geworden. Der damals 18-jährige Gymnasiast erlitt irreversible Hirnschäden wegen mangelnder Sauerstoffversorgung. Er ist heute zu 100 Prozent schwerbehindert. "Das hätte so nicht sein müssen, wenn entsprechend Hilfe geleistet worden wäre. Keiner hat ihm geholfen", sagte sein Vater mit Tränen in den Augen am Rande der BGH-Verhandlung.

Sein heute 24-jähriger Sohn hat das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Er fordert mindestens 500 000 Euro Schmerzensgeld, gut 100 000 Euro für die Erstattung materieller Schäden, eine monatliche Mehrbedarfsrente von etwa 3000 Euro sowie die Feststellung, dass Hessen auch für künftige Kosten aufkommen soll. In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Es sei nicht sicher, ob mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe sich kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten. Dagegen richtet sich die Revision vor dem BGH.

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