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Vermieter muss zahlen Millionenentschädigung für Wanzenplage in der Mietwohnung

Bettwanzen im Teppichboden der Wohnung machten einer Familie in Kalifornien das Leben zur Hölle - und die Hausverwaltung reagierte nicht. Nun muss der Eigentümer der Mietwohnung eine hohe Entschädigung zahlen.

06.04.2018, 11:20

Los Angeles (dpa) - Eine Familie in Kalifornien, deren Kinder in der Mietwohnung über Monate hinweg von Bettwanzen gebissen wurden, hat eine Millionenentschädigung zugesprochen bekommen.

Wie die Zeitschrift "People" berichtete, muss der Eigentümer des Appartementhauses in Inglewood bei Los Angeles nach dem Urteil von Geschworenen knapp 1,6 Millionen Dollar (1,3 Millionen Euro) zahlen.

Im Sommer 2012 hatten die Eltern roten Ausschlag und Schwellungen auf dem Körper ihres damals drei Jahre alten Jungen entdeckt. Auch ihre wenige Monate alte Tochter sei von Bettwanzen gebissen worden. Erst nach zahlreichen Beschwerden habe die Hausverwaltung den verseuchten Teppichboden entfernt, gaben die Eltern an. Um aus der Wohnung auszuziehen, hätten sie nicht genug Geld gehabt. Fast vier Monate mussten sie mit dem Ungeziefer leben.

Der heute achtjährige Junge habe heute noch Narben am ganzen Körper, sagte die Mutter laut "People.com". Er habe am meisten unter dem extremen Juckreiz gelitten. "Er hatte ständig blutige Arme und Beine", beschrieb die Frau die Verletzungen.

Die Familie habe viel durchgemacht, sagte ihr Anwalt Brian Virag. Die Narben des Sohnes seien eine "ständige Erinnerung" an die Folgen des schweren Wanzenbefalls.

Bei einem Befall mit Bettwanzen sind hohe Entschädigungen in den USA nicht selten. So berichtete die "LA Times" im vergangenen Dezember, dass ein Vermieter in Los Angeles wegen der Tierchen 16 ehemaligen und aktuellen Bewohnern seiner Apartments insgesamt 3,5 Millionen US-Dollar zahlen müsse. Im Oktober 2017 wurde laut Medienberichten einer Familie mehr als eine halbe Million Dollar zugesprochen, weil sie bei ihrem Aufenthalt in einem Hotel im Bundesstaat Arkansas von Bettwanzen gebissen wurde.