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Justiz Noch keine Überstellung von Reemtsma-Entführer Drach

Reemtsma-Entführer Thomas Drach bleibt vorerst in den Niederlanden. Am Freitag ist der nächste Termin bei der dortigen Justiz - aber nicht öffentlich. Dann soll es um das Auslieferungsgesuch gehen.

24.02.2021, 15:20
Christian Charisius
Christian Charisius dpa

Amsterdam/Köln (dpa) - Der mit europäischem Haftbefehl in den Niederlanden festgenommene einstige Reemtsma-Entführer Thomas Drach wird nicht kurzfristig nach Deutschland überstellt.

Die Untersuchungshaft des 60-Jährigen in Amsterdam sei verlängert worden, teilte ein Sprecher der dortigen Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Eine schnelle Überstellung an die deutschen Behörden schloss die Justiz in den Niederlanden daher aus. Am kommenden Freitag werde sich ein Richter mit dem Auslieferungsgesuch der Kölner Justiz befassen. Die Sitzung ist nichtöffentlich. Das Verfahren werde bis zu 90 Tage dauern, erklärte der Sprecher. Bei der ersten Vorführung Drachs war der Haftbefehl geprüft worden.

Der 60-Jährige war am Dienstag in Amsterdam festgenommen worden. Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln werfen ihm die Beteiligung an drei spektakulären Raubzügen vor.

Der aus der Region um Köln stammende Mann soll 2018 und 2019 an Raubüberfällen auf Geldtransporter in Köln und Frankfurt am Main beteiligt gewesen sein. Ihm wird auch ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen, da er bei einem Überfall am Flughafen Köln/Bonn ein Maschinengewehr eingesetzt haben soll.

Drach wird im aktuellen Verfahren offenkundig auch vorgeworfen, mit einem Sturmgewehr in Köln einen Wachmann angeschossen und schwer verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur den Vorwurf, ohne Drachs Namen zu nennen.

Im März 1996 hatten Drach und seine Komplizen den Hamburger Soziologen und Erben der Tabak-Dynastie, Jan Philipp Reemtsma, entführt und nach 33 Tagen wieder freigelassen - gegen 15 Millionen D-Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken Lösegeld. Zwei Jahre später wurde Drach in Buenos Aires (Argentinien) gefasst und Ende 2000 in Hamburg zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er kam im Herbst 2013 frei.

Der Raubüberfall am zweitgrößten Flughafen von Nordrhein-Westfalen am 6. März 2019 war offenkundig der Wendepunkt in den Ermittlungen. Die Polizei konnte nach Auswertung von Videoaufzeichnungen einen weiteren Fluchtwagen identifizieren, mit dem die Täter nach einem der Überfälle in die Niederlande geflohen waren.

Dieses Fahrzeug sei sichergestellt worden, erklärte die Polizei. Die Ermittlungen, auch zu Mittätern und Zeugen, sind demnach nicht abgeschlossen. An den Überfällen in Köln waren nach den damaligen Polizeiangaben jeweils zwei Täter beteiligt.

© dpa-infocom, dpa:210224-99-566982/4

Europäischer Haftbefehl