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Prozess am Landgericht München "Ohrfeige für Fotografen" - Feuerwehr darf Fotos verkaufen

Wann immer der freie Fotograf bei einem Feuerwehrsatz ankam - die Feuerwehr war mit ihrer Kamera schneller. Weil er das unfair fand, zog er vor Gericht. Jetzt hat das Landgericht München I in der Sache ein Urteil gesprochen, das dem Journalistenverband nicht gefällt.

24.04.2020, 16:36

München (dpa) - Die Münchner Feuerwehr darf weiterhin Fotos von ihren Einsätzen verkaufen und in sozialen Medien verbreiten. Das hat das Landgericht München I entschieden.

Geklagt hatte ein Fotojournalist, der selbst Fotos von Unfällen und Brandeinsätzen macht, um sie an Medien zu verkaufen. Weil die Feuerwehr ihre Fotos auf einem Presseportal für eine Aufwandsentschädigung von nur 25 Euro anbot, verhagelte ihm das ab und an das Geschäft. Der Bayerische Journalistenverband (BJV) nannte das Urteil "eine Ohrfeige für alle freien Pressefotografen".

Der Kläger war nach Gerichtsangaben der Auffassung, die Feuerwehr nutze ihre marktbeherrschende Stellung aus, um als erste am Ort des Geschehens Fotos zu machen und damit Geld zu verdienen. Dies sei für ihn existenzgefährdend.

Das Gericht sah das anders und entschied zu Gunsten der Feuerwehr: "Das Vorgehen der Berufsfeuerwehr ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden", entschied das Landgericht. Einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse sah das Gericht ebenfalls nicht, denn "eine boulevardmäßige Illustration der Beiträge" finde gerade nicht statt. Außerdem fehlten auch klassisch redaktionelle Elemente wie Meinungen oder Kommentare.

Die Presseberichte der Berufsfeuerwehr München hätten daher "keinen die Presse ersetzenden Charakter", sondern seien vielmehr dazu gedacht, Berichterstattung anzustoßen. Zwar sei die Feuerwehr meist vor den Fotografen am Ort des Geschehens - dennoch bestehe auch für sie die Möglichkeit, selbst Fotos vom Einsatz zu machen.

Der BJV-Vorsitzende Michael Busch bezeichnete das Urteil als schweren Schlag gegen die Pressefreiheit. "Wenn man das weiterdenkt, könnte der Münchner Oberbürgermeister schon bald die Seiten der lokalen Presse füllen oder die kommunale Verwaltung die Berichterstattung über ihre Sitzungen in der Presse gleich selbst übernehmen." Hier gehe es nicht nur um den Erhalt der Pressefreiheit, sondern auch um die Existenz von Hunderten freien Pressefotografen.

Das Urteil (Az. 37 O 4665/19) ist noch nicht rechtskräftig. Der BJV kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.