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Gesundheit OVG: Maskenpflicht im Wahllokal ist rechtens

Von dpa 24.09.2021, 14:11

Münster - Auch Kritiker der staatlichen Corona-Maßnahmen müssen bei der Bundestagswahl an diesem Sonntag im Wahllokal eine Maske tragen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag klargestellt. Das Gericht in Münster wies den Eilantrag eines Mannes aus Ennigerloh im Kreis Warendorf ab.

Der Antragsteller sieht durch die Maske sein allgemeines Wohlbefinden und seine Konzentration beeinträchtigt. Außerdem wollte er mit dem Verweigern der Maske seine kritische Haltung gegenüber den staatlichen Corona-Maßnahmen ausdrücken, heißt es in einer Mitteilung des OVG. Die Maskenpflicht verletze ihn in seinem Wahlrecht, so der Mann. Dieser Sicht folgte das Gericht nicht. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 13 B 1534/21.NE).

Die in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgeschriebene Maskenpflicht im Wahllokal bei der Bundestagswahl sei eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme zur Verhinderung von Corona-Infektionen, so das Gericht. Die auf wenige Minuten begrenzte Maskenpflicht hindere keinen Wahlberechtigten an der Stimmabgabe. Ausgenommen von der Pflicht sind nur Personen, die medizinische Gründe vorbringen können.