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Berufungsprozess in München Rechtsstreit um geschrotteten Porsche

24.05.2019, 04:12

München (dpa) - Viel zu schnell war ein Mann über eine Straße in Nordrhein-Westfalen gerast und mit einem anderen Auto zusammengestoßen - für seinen geschrotteten Porsche will der Autofahrer von seiner Versicherung mehr als 82.000 Euro.

Weil diese dem Mann aber die Teilnahme an einem Autorennen vorwirft und deswegen nicht zahlen will, muss das Oberlandesgericht München (OLG) in einer Berufung entscheiden. Am heutigen Freitag hören sich die Richter einen Sachverständigen an, der sein Gutachten zu dem Unfall vorstellt.

Der Kläger war im März 2014 auf einer Straße im Rhein-Sieg-Kreis am Steuer seines Porsches unterwegs. Der damals 43-Jährige wollte sich nach Justizangaben von einem hinter ihm fahrenden Sportwagen absetzen und fuhr deswegen zu schnell. In einer Kurve verlor der Mann die Kontrolle über sein Auto, geriet auf die Gegenspur und prallte dort mit einem weiteren Auto zusammen. Dessen Fahrer und der Porsche-Fahrer verletzten sich laut Polizei schwer.

Die Versicherung weigert sich, dem Mann die Kosten für sein zerstörtes Auto zu erstatten. Der Porsche-Fahrer habe sich mit dem hinter ihm fahrenden Fahrzeug ein Rennen geliefert und deswegen den Unfall vorsätzlich herbeigeführt, so die Versicherung. Deswegen gebe es keinen Versicherungsschutz.

Das Unternehmen ging gegen ein Urteil des Landgerichts München I in Berufung. Die Richter dort hatten dem Autofahrer Recht gegeben. Er habe an keinem Rennen teilgenommen und den Unfall nur grob fahrlässig, aber nicht vorsätzlich herbeigeführt.