Berufungsprozess Schumacher-Erpressung: Urteil bestätigt
Über die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher wurde am Wuppertaler Landgericht neu verhandelt - aber das Urteil bleibt das alte.

Wuppertal - Nach der versuchten Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat das Wuppertaler Landgericht das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Berufung verworfen. Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Konstanzer Türsteher-Szene wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten, sechs Monate Haft auf Bewährung, war bereits während des Berufungsprozesses rechtskräftig geworden, als der 31-Jährige seine Berufung zurückzog.
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos von Michael Schumacher erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Der frühere Formel-1-Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.
Revision angekündigt
Der Anwalt der Familie Schumacher, Sven Schnitzer, kündigte für die Nebenklage an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Er halte es für falsch und unbefriedigend. Die Nebenklage will den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter der Familie als Mittäter im Gefängnis sehen. Er sei die treibende Kraft gewesen - nicht der Türsteher.
Der 54-Jährige hatte die privaten Fotos und Videos digitalisiert und Zugriff auf die Dateien, die vom Anwesen der Familie Schumacher in der Schweiz verschwanden.
Richter Markus Quantius betonte, dass der 54-Jährige als Mitarbeiter der Familie seine besondere persönliche Vertrauensstellung missbraucht habe. Für eine Mittäterschaft fehlten aber letztlich die Beweise und es müsse gelten: „In dubio pro reo“ - im Zweifel für den Angeklagten.
Bis zum Schluss wurde darüber gestritten, ob der Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers tatsächlich nur Beihilfe geleistet hat, oder doch Mittäter ist. Er hatte immerhin die privaten Aufnahmen und die Telefonliste der Schumachers an den Türsteher weitergegeben. Aber wie die Abmachung zwischen beiden Männern dazu aussah, blieb unklar.
Zwar hatte der Türsteher im Gegenzug für einen Strafrabatt noch ausführlicher aussagen wollen, doch nach den einführenden Worten von Richter Quantius zum Prozessbeginn hatte er daran kein Interesse mehr. Der hatte gesagt, dass die Angeklagten aus seiner Sicht mit den Strafen gut bedient seien und auf keine großen Änderungen hoffen könnten.
Der Verteidiger des angeklagten Türstehers hatte eine mildere Strafe von zwei Jahren und drei Monaten Haft beantragt. Es liege aus seiner Sicht kein besonders schwerer Fall einer Erpressung vor. Dem folgte das Gericht nicht.
Richter nennt Erpressung „absolute Sauerei“
Am Dienstag verlas Richter Quantius noch das Vorstrafenregister des Hauptangeklagten, das 19 Eintragungen enthält - von Fahren ohne Fahrerlaubnis, schweren Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Betrug, Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Unterschlagung reichen die Verurteilungen. Er habe 300.000 bis 400.000 Euro Schulden, sagte der 54-Jährige. „Könnte auch mehr sein. Mir ist wichtig, dass man mich nie wieder in so einem Saal hier sieht“, sagte er.
Der ehemals bei der Familie Schumacher beschäftigte Sicherheitsmann ist wegen Unterschlagung und Betrugs aktenkundig. Er hat rund 70.000 Euro Schulden. Derzeit arbeitet er als Monteur.
Der Staatsanwalt betonte, dass es sich mit 15 Millionen Euro um eine sehr hohe Erpressungssumme und mit Michael Schumacher als wehrlosem Opfer um eine besonders verwerfliche Tat gehandelt habe. Er beantragte, die Berufung zu verwerfen.
Der Vorsitzende Richter Quantius hatte bereits beim Prozessbeginn deutlich gesagt: „Dass das, was hier passiert ist, eine absolute Sauerei ist, steht außer Frage.“