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Rechtschreibung Senat: Gendersprache nicht als Schreibweise in Schulunterricht

Von dpa Aktualisiert: 16.08.2022, 17:59
Ein Lehrer steht im Unterricht an der Tafel.
Ein Lehrer steht im Unterricht an der Tafel. Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Berlin - Die sogenannte Gender-Sprache gehört nach Senatsangaben nicht als akzeptierte Schreibweise in den Unterricht an Berliner Schulen. Die Schulen müssten sich an die Lehrpläne halten, „damit wird unter anderem der normgerechte Spracherwerb und -gebrauch sichergestellt“, antwortete die Senatsbildungsverwaltung auf eine Anfrage von CDU-Abgeordneten. Daraus ergebe sich auch die verbindliche Rechtschreibung. Abweichende Normen, die die Verwendung von Binnen-Stern, Binnen-I oder anderen sprachlichen Genderformen regelten, existierten nicht.

Gemeint sind damit Schreib- und Sprechweisen wie PolitikerInnen, Expert*innen, Demonstrant_innen oder Studierende. Beim Sprechen wird bei vielen dieser Formen eine kurze Pause eingefügt. Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, gleichermaßen Männer und Frauen zu bezeichnen.

Der Senat schreibt weiter, es lägen zwei Briefe von Eltern vor, in denen die Gender-Sprechweise von Lehrern oder Lehrerinnen an der Schule des Kindes kritisiert werde. Außerdem gebe es die Eingabe eines Schülers, der die Verwendung des Gender-Sternchens an seiner Schule bemängele. Bekannt seien bei dem Thema „lediglich nicht repräsentative Einzelfälle“.

Man gehe aber grundsätzlich davon aus, dass Lehrer die schriftliche Unterrichtssprache mit den „allgemeinverbindlichen Vorgaben der deutschen Rechtschreibung“ verwenden. Wenn Schüler die amtliche Rechtschreibung verwendeten, dürfe das nicht negativ bewertet werden. Der Umgang mit Gendersprache könne aber als gesellschaftlich kontroverses Thema im Unterricht behandelt werden. Für die mündliche Kommunikation von Lehrern mit Schülern, Eltern und Kollegen gebe es keine Vorgaben.