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Urteil in Straßburg Sicherungsverwahrung braucht ausreichend aktuelles Gutachten

07.09.2017, 10:32
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich mit der Sicherungsverwahrung in Deutschland. Foto: Rainer Jensen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich mit der Sicherungsverwahrung in Deutschland. Foto: Rainer Jensen dpa

Straßburg (dpa) - Eine Sicherungsverwahrung darf nur auf Grundlage von ausreichend aktuellen Expertenmeinungen angeordnet werden. Feste Vorgaben will der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dafür allerdings nicht machen.

Ob ein Gutachten auch mehrere Jahre später noch die weitere Gefährlichkeit eines Straftäters nachweisen kann, sei abhängig von den Umständen des Einzelfalls, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. Entscheidend sei, ob es bedeutsame Veränderungen seit der letzten Untersuchung gegeben habe - etwa eine Freilassung oder eine freiwillige Therapie.

Dem Kläger half das in dem konkreten Fall nicht. Seiner Sicherungsverwahrung lagen zwar viereinhalb Jahre alte Gutachten zugrunde. Außerdem hatte er zwischenzeitlich ein Jahr in Freiheit verbracht. Die Berliner Gerichte hätten dennoch vernünftig dargelegt, dass das eine Jahr in Freiheit zu wenig gewesen war, um zu beweisen, dass der Mann nicht mehr gefährlich war. (Beschwerde-Nr. 45953/10)

Urteil