Prozess Sprengstoff hergestellt und an Kanal gebunkert: Haftstrafe
Berlin - Ein Sprengstoff-Bastler, der explosive Substanzen hergestellt und in einem Erdloch an einem Kanal in Berlin gebunkert hatte, ist zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 37-Jährigen am Mittwoch des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz schuldig. Zudem erging eine Strafe von sechs Monaten Haft wegen versuchten Diebstahls.
Der Angeklagte habe in ein Polizeigebäude einbrechen und ein Fahrrad stehlen wollen, hieß es im Urteil. Wegen seiner Vorstrafen komme eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht.
Rund ein Kilogramm synthetischen Sprengstoff hatte der Mann laut Anklage ab 2016 in seiner Wohnung hergestellt. Die Substanzen habe er zunächst im Gefrierfach eines Kühlschranks verwahrt, ab 2020 dann sukzessive in einen dafür angelegten Erdbunker am Friedrich-Krause-Ufer in Berlin-Tiergarten gebracht. Das Erdloch wurde im April 2020 vom Hund eines Spaziergängers ausgegraben. An der Bergung seien dann Spezialkräfte beteiligt gewesen.
Intensive Ermittlungen führten rund drei Wochen nach dem Fund zur Identifizierung des inzwischen 37-Jährigen aus dem Stadtteil Pankow. Für eine politische Motivation gebe es keine Hinweise, hieß es damals. Die Herstellung und das Ablegen der in dieser Form nicht zündfähigen Sprengstoffpakete habe der Verdächtige zugegeben.
Der Angeklagte erklärte im Prozess, er habe testen wollen, ob ihm die Herstellung solcher Mittel gelingt. Nach und nach habe er sich Zubehör und entsprechende Substanzen beschafft, sagte der seit Jahren arbeitslose und drogenabhängige Mann. „Ich wollte sehen, wie die Stoffe wirken.“ Er habe „kleine Experimente“ im Wald gemacht und „nie Größeres“ sprengen wollen. „Nachdem ich die Wirkungsweise getestet hatte, verlor ich das Interesse.“ Er habe das Erdloch für ein sicheres Versteck gehalten.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf ein Jahr Haft auf Bewährung im Fall der Sprengstoffherstellung plädiert und auf Freispruch vom Vorwurf des versuchten Diebstahls. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.