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Bewährung für Angeklagten Staatsanwälte legen Revision gegen erstes Lügde-Urteil ein

Angeklagt im Missbrauchsfall Lügde ist hundertfacher Missbrauch auf einem Campingplatz in Lügde. Jetzt liegt ein erstes Urteil vor. Ein Mann aus Niedersachsen bekommt eine Haftstrafe auf Bewährung - und das ruft die Staatsanwaltschaft auf den Plan

16.07.2019, 23:01

Detmold (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Detmold hat nach dem ersten Urteil im Missbrauchsfall Lügde Antrag auf Revision gestellt. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Landgericht Detmold hatte am Mittwochabend einen Mann aus Niedersachsen wegen Beihilfe zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte mit zwei Jahren und neun Monaten eine deutliche höhere Strafe gefordert, bei der keine Bewährung möglich ist. Für die Revisionsbegründung habe die Staatsanwaltschaft vier Wochen Zeit, nachdem das schriftliche Urteil des Landgerichts eingegangen ist, erklärte Sprecherin Johanna Dämmig.

Sollte die Staatsanwaltschaft bei der Revision bleiben, würde der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Würde der BGH fündig, müsste das Landgericht Detmold den Fall neu aufrollen.

Der 49-Jährige aus Stade hatte vor über acht Jahren per Webcam in vier Fällen den sexuellen Missbrauch eines Kindes beobachtet und einen Mitangeklagten auch angestiftet. Nach einer mehrmonatigen Untersuchungshaft verließ der Verurteilte am Mittwochabend das Gericht als freier Mann.

Das Landgericht setzt den Prozess gegen die beiden Hauptangeklagten, die über Jahre mehr als 40 Kinder auf dem Campingplatz an der Landesgrenze zu Niedersachsen hundertfach missbraucht haben sollen, am 1. August fort.

Tatort Campingplatz: Heiko V. soll an mindestens vier Webcam-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern teilgenommen haben. Foto: Guido Kirchner
Tatort Campingplatz: Heiko V. soll an mindestens vier Webcam-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern teilgenommen haben. Foto: Guido Kirchner
dpa