Gerichtsverhandlung Strafbefehl wegen Tierschutzvergehen gegen Landwirt
Nordhorn - Ein wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz belangter Landwirt aus der Grafschaft Bentheim hat seine Strafe dem Grunde nach anerkannt. Ein für kommenden Montag angesetzter Verhandlungstermin sei aufgehoben worden, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Amtsgerichts Nordhorn. „Der Einspruch ist auf die Tagessatzhöhe beschränkt worden“, erklärte er. Die Anzahl von 170 Tagessätzen bleibe. Die Höhe werde nun schriftlich vom Landgericht festgesetzt - diese berechnet sich nach dem Einkommen des Landwirts. Weil für den Strafbefehl mehr als 90 Tagessätze angesetzt wurden, gilt der Landwirt damit als vorbestraft. Der Mann soll von ihm gehaltene Schweine vernachlässigt haben.
Die Vorwürfe gegen den Landwirt waren im Dezember 2020 von der Tierschutzorganisation Deutsches Tierschutzbüro öffentlich gemacht worden. Heimlich gemachte Filmaufnahmen zeigten zum Teil extrem verdreckte Stallungen und Buchten und verletzte Tiere, die offenbar nicht fachgerecht behandelt wurden. Die Tierschützer erstatteten Anzeige; die Staatsanwaltschaft beantragte am Ende den Strafbefehl.
Eine für Montag vor dem Amtsgericht angesetzte Demonstration von Tierschützern sei damit hinfällig, sagte Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros. Er freue sich aber über die Annahme des Strafbefehls seitens des Landwirtes und der damit verbundenen Vorstrafe. „Es kommt so gut wie nie vor, dass Landwirte wegen solcher Vergehen auch verurteilt werden“, sagte Peifer.