1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Superwahltag: Interesse an Briefwahl so groß wie noch nie

Wahlen Superwahltag: Interesse an Briefwahl so groß wie noch nie

Am Sonntag wird in Berlin gewählt - so viel wie noch nie. Die Corona-Pandemie erschwert die Stimmabgabe. Entsprechend groß ist der Wunsch nach Briefwahl. Die Landeswahlleiterin sieht das kritisch.

Von dpa Aktualisiert: 23.09.2021, 23:58
Verschiedene Stimmzettel stecken in einem Stimmzettelumschlag zur Briefwahl.
Verschiedene Stimmzettel stecken in einem Stimmzettelumschlag zur Briefwahl. Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Berlin - Aus Sicht von Landeswahlleiterin Petra Michaelis kommt auf Berlin ein Ausnahmewahltag zu. Sie neige nicht zu Superlativen, sagte sie am Mittwoch. „Aber dieser 26. September 2021 wird tatsächlich ein Superwahltag.“ Neben den Wahlen zum Bundestag, Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen stehe auch der Volksentscheid an. „In der Geschichte der Stadt hat es noch nie so viele gleichzeitige Wahlereignisse an einem Tag gegeben“, sagte Michaelis.

Wahlberechtigt für die Wahl zum Abgeordnetenhaus sind 2 448 204 Berlinerinnen und Berliner, die auch über den Volksentscheid abstimmen dürfen. An der Bundestagswahl können 2.469.175 Wahlberechtigte teilnehmen - also fast 21.000 mehr, weil daran zum Beispiel auch Auslandsdeutsche teilnehmen können. Es sei damit zu rechnen, dass es vor den Wahlräumen zu Warteschlangen komme, sagte Michaelis. Im Wahlraum selbst dürften sich nur so viele Wahlberechtigte aufhalten, dass dort ohne Stau gewählt werden könne.

Michaelis appellierte an die Berlinerinnen und Berliner, sich schon vor dem Wählen mit dem Stimmzettel vertraut zu machen und zu überlegen, wen sie wählen wollen, damit sich der Aufenthalt in der Wahlkabine nicht in die Länge zieht. Gleichzeitig sei wichtig, dass sich alle Wählerinnen und Wähler an die corona-bedingten Regeln im Wahllokal hielten. „Wir müssen verhindern, dass der Wahltag ein Superspreader-Event wird“, sagte Michaelis. In allen Wahlräumen und den Gebäuden, in denen sie sich befinden, gilt entsprechend die Pflicht zum Tragen einer OP- oder einer FFP2-Maske.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist der Wunsch, seine Stimme in Berlin per Briefwahl abzugeben, so groß wie nie: Bis Dienstag wurden für 964.863 Berlinerinnen und Berliner Briefwahlunterlagen ausgestellt, wie Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Mittwoch bekanntgab. „Das ist die höchste Zahl, die bisher bei einer Wahl in Berlin registriert wurde.“ Damit haben schon jetzt mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten Briefwahl beantragt. Bei der Bundestagswahl 2017 wurden am Wahltag 686.177 Briefwählerinnen und -wähler.

„Briefwahl ist ein Massengeschäft“, sagte Michaelis. Sie sieht diese Entwicklung durchaus kritisch: „Ich bin ein Anhänger der Urnenwahl. Ich gehe selbst auch erst am 26. in mein Wahllokal und gebe da meine Stimme ab“, sagte die Landeswahlleiterin. „Die Urnenwahl ist eben weniger fehleranfällig, weil die Wahl unter den Augen der Öffentlichkeit stattfindet und da noch einmal genauer geprüft werden kann, dass alles nach den wahlrechtlichen Bestimmungen abläuft.“

Das Bundesverwaltungsgericht habe die Briefwahl in mehreren Entscheidungen gebilligt, sagte Michaelis. „Aber ich fände es schon gut, wenn darüber noch einmal nachgedacht wird.“ Die Frage sei, ob es dabei bleiben könne oder ob man es ab einem bestimmten Prozentsatz nicht doch noch einmal zur Überprüfung stellen sollte.

Michaelis räumte ein, dass es beim Verschicken der Briefwahlunterlagen bereits zu Fehlern gekommen ist, etwa, dass 16- oder 17-Jährige, die für die Bezirksverordnetenversammlung wählen dürfen, auch Stimmzettel für die Bundestags- oder Abgeordnetenhauswahl bekommen hätten. Dabei handle es sich aber um Einzelfälle. Außerdem habe sich die Initiative für den Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen beschwert, dass zum Teil die Stimmzettel für den Entscheid nicht mitgeschickt worden seien.

„So etwas gab es“, sagte Michaelis. Die Initiative habe eine Liste mit 73 Namen übermittelt. „Wir haben diese Liste auch durch die Bezirkswahlämter prüfen lassen.“ Die Beschwerden allerdings seien nicht in allen Fällen berechtigt gewesen, weil in manchen Fällen keine Wahlberechtigung bestanden habe oder gar keine Briefwahlunterlagen beantragt worden seien.