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Berlin Wahlen: Verfassungsgerichtshof verhandelt über Einsprüche

Von dpa Aktualisiert: 05.08.2022, 14:05
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Berlin - Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin verhandelt am 28. September über die Einsprüche gegen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen im Herbst vergangenen Jahres. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Von den 35 eingereichten Einsprüchen sollen zunächst vier verhandelt werden. Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Über weitere Wahlprüfungsanträge soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Die Sitzung ist den Angaben zufolge öffentlich und in einem Hörsaal der Freien Universität in Berlin-Dahlem geplant. In der mündlichen Verhandlung sollen Themen wie Wahlfehler und die mögliche Beeinflussung der Sitzverteilung erörtert werden. Die Beteiligten erhalten dem Gericht zufolge Gelegenheit, zum Wahlgeschehen, möglichen Versäumnissen und damit verbundenen Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Eine Entscheidung werde es von den neun Verfassungsrichterinnen und -richtern voraussichtlich noch nicht geben. Das Gericht hat dafür drei Monate Zeit.

Die Verkündung der Entscheidung ist ebenfalls öffentlich geplant. Über die Wahlen zum Bundestag und deren Gültigkeit entscheidet der Bundestag in einem eigenen Verfahren. An der Verhandlung des Landesverfassungsgerichtshofs können auch Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Die Anzahl der für sie zur Verfügung stehenden Sitzplätze ist allerdings beschränkt.