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Urteil am Donnerstag Zehn Jahre Haft im Chemnitz-Prozess gefordert -

Der Prozess zu den tödlichen Messerstichen von Chemnitz vor rund einem Jahr geht auf die Zielgerade. Das Plädoyer des Staatsanwalts mit der Forderung nach einer langen Haftstrafe ist auch eine Verteidigungsrede.

19.08.2019, 16:11

Dresden (dpa) - Nach 18 Verhandlungstagen geht es auf einmal unerwartet schnell: Schon am Donnerstag und damit wenige Tage vor dem ersten Jahrestag des gewaltsamen Todes des Chemnitzers Daniel H. soll das Urteil gegen einen der zwei Tatverdächtigen gesprochen werden.

Ursprünglich waren Termine bis zum 29. Oktober vorgesehen. Das Finale läutete am Montag Staatsanwalt Stephan Butzkies ein. Der Anklagevertreter beantragte in seinem Plädoyer eine Gesamthaftstrafe wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung von zehn Jahren für den Angeklagten. Die Höchststrafe bei Totschlag beträgt 15 Jahre.

Vor der erwarteten Urteilsverkündung halten die drei Nebenklagevertreter sowie die Verteidigung am kommenden Donnerstag ihre Schlussvorträge. Zudem darf der Angeklagte, der während des gesamten Prozesses zu den Tatvorwürfen geschwiegen hat, sein letztes Wort sprechen.

Der Syrer soll gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker Daniel H. am 26. August 2018 erstochen haben. Überdies wurde ihm vorgeworfen, einen weiteren Mann mit einem Messerstich verletzt zu haben. Seit dem 18. März muss sich Alaa S. vor dem Landgericht Chemnitz wegen gemeinschaftlichen Totschlags verantworten. Aus Sicherheitsgründen findet der Prozess in einem Gebäude des Oberlandesgerichtes (OLG) in Dresden statt.

Grund dafür sind die fremdenfeindlichen Übergriffe, Demonstrationen rechter Kräfte sowie zahlreichen Gegenprotesten, die in der Folge der Tat die Stadt erschütterten.

In seinem Plädoyer vor Gericht ging der Staatsanwalt mit keinem Wort auf die Folgen der Tat ein. In seinem gestenreichen Schlussvortrag erläuterte Stephan Butzkies vielmehr, weshalb er die in der Anklageschrift verfassten Tatvorwürfe durch die Beweisaufnahme in weiten Teilen für bewiesen hielt. So wurde sein Plädoyer auch eine Verteidigungsrede für den Hauptbelastungszeugen.

Der einstige Angestellte eines Döner-Ladens hatte zunächst davon berichtet, dass er den Angeklagten aus einem Fenster des Imbisses am Tatort gesehen hat, wie er mit schlagenden oder stechenden Bewegungen auf das Opfer eingewirkt hat. Bei späteren Vernehmungen und auch vor Gericht wurden seine Aussagen zunehmend unpräziser.

Der Staatsanwalt räumte Widersprüche und Einsilbigkeit des Libanesen ein. Den "Kernsachverhalt" aber habe er von Anfang bis Ende gleich beschrieben. Der Zeuge sei über Monate durch äußere Einflüsse wie Bedrohungen oder auch die Ermittlungen mürbe gemacht worden. Daher, so Butzkies, wundere ihn dessen Aussageverhalten nicht. Man müsse aber seine Aussagen in der Gesamtheit bewerten. Überdies seien wichtige Details von anderen Zeugen bestätigt worden.