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Umstrittene Justizreform EuGH: Zwangspensionierung polnischer Richter unrechtmäßig

Seit Jahren beschneidet die Regierung in Warschau nach Ansicht der EU-Kommission das polnische Justizsystem. Deshalb klagte die Brüsseler Behörde sogar vor dem höchsten EU-Gericht. Unter einen Teil des Streits ziehen die Luxemburger Richter nun einen Schlussstrich.

24.06.2019, 16:29

Luxemburg (dpa) - Wegen seiner umstrittenen Justizreform hat Polen eine klare Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof kassiert. Die Zwangspensionierung oberster Richter verstößt nach einem Urteil vom Montag gegen EU-Recht.

Sie sei durch kein legitimes Ziel gerechtfertigt und beeinträchtige den Grundsatz der richterlichen Unabsetzbarkeit, befanden die Luxemburger Richter (Rechtssache C 619/18). Diese Unabsetzbarkeit sei jedoch untrennbar mit der Unabhängigkeit der Richter verknüpft.

Polens Regierung hatte die Regel bereits im November 2018 nach einer Eilentscheidung des EuGH aufgehoben. Konkret geht es um jenes Gesetz, mit dem die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt hatte. Die Reform gab dem Präsidenten außerdem das Recht, die Amtszeit nach eigenem Ermessen zu verlängern.

Kritiker werfen der Regierung vor, sie wolle mit der Reform missliebige Richter loswerden. Mehr als 20 Juristen waren zwischenzeitlich in den Ruhestand geschickt worden. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte beim EuGH.

Die Luxemburger Richter betonen nun, die Reform habe kein legitimes Ziel und beeinträchtige den Grundsatz der Unabsetzbarkeit von Richtern. Um unabhängig und unparteilich arbeiten zu können, müssten Gerichte vor Druck von außen geschützt sein. Dazu müssten sich die Richter bestimmter Freiheiten - etwa der Unabsetzbarkeit - sicher sein. Da eine Verlängerung der Amtszeit vom Ermessen des polnischen Präsidenten abhänge, sei diese Unabsetzbarkeit durch das fragliche Gesetz allerdings nicht garantiert.

Zudem weist der EuGH die Argumentation der polnischen Regierung zurück, wonach die Reform das Ruhestandsalter an die Allgemeinheit anpassen sollte. Es bestünden ernsthafte Zweifel, was die wahren Ziele betreffe, heißt es. Ohnehin sei diese Maßnahme dazu weder geeignet noch verhältnismäßig.

Außerdem betonen die Richter, das EU-Recht beruhe darauf, dass alle Staaten gemeinsame Werte wie Rechtsstaatlichkeit teilten. Daraus resultiere gegenseitiges Vertrauen. Grundsätzlich sei die Justiz zwar eine nationale Angelegenheit, nach EU-Recht müssten alle Staaten aber einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten. Dafür sei die Unabhängigkeit von Richtern grundlegend.

Das polnische Außenministerium zeigte sich nach dem Richterspruch gelassen: "Das Urteil erfordert keine Gesetzesänderungen, da alle Vorwürfe der Kommission bereits bei der Reform zum Obersten Gericht vom 21. November 2018 berücksichtigt wurden", teilte das Ministerium der Deutschen Presse-Agentur mit.

Kommentatoren in polnischen Medien sprachen von einem symbolischen Urteil, da Polen die Zwangspensionierung bereits rückgängig gemacht hatte. Dennoch sei der Beschluss entscheidend, da die Warschauer Regierung bisher argumentiert hatte, dass die Justizgesetze eines EU-Staates außerhalb der Kompetenz der EU-Kommission lägen und sie sich deshalb nicht einmischen dürfe.

Das Oberste Gericht in Warschau sprach dem Urteil für Polen und die EU eine "große Bedeutung" zu. Es werde ähnlichen Ideen der Regierenden im Land zuvorkommen, sagte Gerichtssprecher Richter Michal Laskowki. "Auch auf EU-Ebene wird das Urteil hoffentlich ein Fingerzeig sein, dass es so nicht geht", sagte er. Auch die EU-Kommission sprach von einem wichtigen Urteil, das die Unabhängigkeit der Justiz in Polen und darüber hinaus unterstütze.

Mit dem umfassenden Umbau des polnischen Justizsystems handelte sich die nationalkonservative Warschauer Regierung seit ihrem Amtsantritt 2015 zahlreiche EU-Sanktionsverfahren ein. Vor der Europawahl Ende Mai milderte die PiS ihren Konfrontationskurs mit der EU Beobachtern zufolge allerdings ab. Politologen zufolge hatte dies wahltaktische Gründe. Die Polen gelten Umfragen zufolge als starke Befürworter der EU-Mitgliedschaft.

Einschätzung des EuGH-Generalanwalts zum Fall