1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Lebenslange Haft im Prozess um Völkermord in Ruanda

Lebenslange Haft im Prozess um Völkermord in Ruanda

In Frankfurt herrscht das Weltrechtsprinzip. Deswegen verurteilt das Oberlandesgericht einen Ruander wegen seiner Beteiligung an einem Blutbad in Zentralafrika.

29.12.2015, 11:42

Frankfurt/Main (dpa) - Wegen Beteiligung am Völkermord in Ruanda ist ein früherer Bürgermeister aus dem zentralafrikanischen Land in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt ging in seinem Urteil am Dienstag zudem von einer besonderen Schwere der Schuld aus, was eine vorzeitige Haftentlassung ausschließt.

Der 58-Jährige ist laut Urteil als Mittäter für das Kirchenmassaker von Kiziguro verantwortlich, bei dem im April 1994 mindestens 400 Angehörige der Tutsi-Volksgruppe getötet wurden. Es war ein unvorstellbares Blutbad, bei dem der Angeklagte knöcheltief im Blut stehend seine Befehle gab, sagte Vorsitzender Richter Josef Bill.

Es handelte sich bereits um den zweiten Prozess gegen den Mann, der in Deutschland seit einigen Jahren als Asylbewerber lebt. In einem ersten Verfahren war er im Februar 2014 wegen Beihilfe zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte in der Revision jedoch moniert, dass nicht nur Beihilfe, sondern auch Mittäterschaft infrage kommen könnte.

Der Angeklagte hat sowohl vorsätzlich als auch mit Zerstörungsabsicht gehandelt, stellte der Vorsitzende des Staatsschutzsenats nun klar. Er wusste, dass er als Bürgermeister die Macht hatte, um das Gemetzel in Gang zu setzen, und hat es entsprechend getan. Dabei sei es dem Mann allein um den Erhalt seiner Macht gegangen, sagte Bill zu den niedrigen Beweggründen, die neben dem Mordmerkmal der besonderen Grausamkeit zur Feststellung der besonderen Schuldschwere führten.

Der Angeklagte musste sich seit Anfang 2011 vor der deutschen Justiz wegen des Genozids in Ruanda verantworten. Er war zuvor als Asylbewerber nach Hessen gekommen. Darüber hinaus leitete das Oberlandesgericht seine Zuständigkeit aus dem Weltrechtsprinzip her, wonach Straftaten angeklagt werden können, obwohl sie von Ausländern außerhalb Deutschlands begangen wurden.

Bis zu eine Million Menschen sollen Mitte der 1990er Jahre beim Völkermord in Ruanda ums Leben gekommen sein. Als Auslöser gilt das tödliche Attentat auf Präsident Juvenal Habyarimana, einen Hutu, im April 1994. Radikale Hutu-Milizen lasteten den Mord der Tutsi-Minderheit an. Sie ermordeten drei Monate lang vor allem Tutsi, aber auch gemäßigte Hutus. Viele wurden mit Macheten in Stücke gehackt, andere bei lebendigem Leibe in Kirchen verbrannt. Den Vereinten Nationen wurde später vorgeworfen, den Genozid nicht verhindert zu haben.