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Neue Datenschutzregeln in der EU stehen

Europas Datenschutzregeln sind 20 Jahre alt. Nun steht eine Reform. Sie gibt Internet-Nutzern mehr Rechte gegenüber Anbietern. Auch das Recht auf Vergessenwerden gehört dazu. Von 2018 an sollen die Regeln gelten.

15.12.2015, 19:53

Brüssel (dpa) - Europas Internet-Nutzer bekommen künftig mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Nach fast vier Jahren Debatten hat die EU eine Datenschutzreform beschlossen, die die Regeln von 1995 ersetzen soll.

Vertreter von EU-Kommission, Europaparlament und EU-Staaten einigten sich am Abend auf einen Kompromiss, bestätigte die luxemburgische EU-Ratspräsidentschaft auf Nachfrage. Die neue Verordnung soll voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft treten.

Internet-Konzerne wie Google, Facebook & Co müssen sich demnach die Zustimmung der Nutzer zur Datennutzung ausdrücklich einholen. Nutzer erhalten das Recht, Informationen leichter wieder löschen zu lassen (Recht auf Vergessenwerden) und Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen (Portabilität).

Unternehmen müssen ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen. An die neuen Regeln müssen sich nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch etwa US-Firmen halten. Wenn Anbieter gegen die Regeln verstoßen, drohen ihnen hohe Strafen von bis zu vier Prozent ihres Umsatzes. Der EU-Parlamentarier Axel Voss von der CDU warnte vor negativen Folgen für die Wirtschaft: Wir müssen aufpassen, dass dies am Ende nicht ein Hemmschuh für die europäische Industrie und Forschung wird.

Hat ein Verbraucher ein Problem mit einem Anbieter in einem anderen EU-Land, soll er sich künftig in seiner Sprache an die heimische Beschwerdestelle wenden können. Bislang war dies nicht möglich, so musste etwa der Österreicher Max Schrems in Irland gegen Facebook klagen.

Neu ist, dass in allen 28 EU-Ländern künftig gleich hohe Standards gelten - bisher war dies sehr unterschiedlich geregelt. Datenschutz-Oasen soll es somit in Europa nicht mehr geben. Die bisherigen Regeln stammen aus dem Jahr 1995, sind veraltet und wurden von jedem Land anders umgesetzt.

Der Kompromiss muss noch formal vom EU-Ministerrat und dem EU-Parlament angenommen werden.

Vorschlag der EU-Kommission vom 25.01.2012

EU-Datenschutzrichtlinie von 1995