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Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes: Behörden mit Kinderehen überfordert

Seit zwei Jahren gibt es in Deutschland ein Gesetz, das geflüchteten jungen Mädchen unter 18 die Aufhebung von Zwangsehen ermöglicht. Nach Meinung von Frauenrechtlerinnen hat das nicht viel genutzt. Behörden argumentieren anders.

18.09.2019, 06:38

Berlin (dpa) - Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland hat nach Einschätzung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes bislang noch keine großen Erfolge gezeigt.

Das Gesetz vom Juli 2017 soll vor allem geflüchtete junge Mädchen schützen, die in ihrer Heimat unter 18 Jahren verheiratet wurden - viele unter Zwang. Nach einer aktuellen Umfrage von Terre des Femmes wurden in den vergangenen zwei Jahren 813 Fälle solcher Kinderehen in Deutschland gemeldet. Es seien von deutschen Behörden aber nur 97 Anträge auf Eheaufhebung bei Familiengerichten gestellt worden. In bisher 53 Urteilen seien nur zehn Ehen dann auch wirklich aufgehoben worden.

Die Statistik ist nach Angaben von Terre des Femmes nicht vollständig, da nur einige Bundesländer die Anzahl der Kinderehen zentral erfassen oder Statistiken führen, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Hessen. In anderen Ländern seien die Zuständigkeiten zersplittert. Nicht von allen Behörden seien die erbetenen Rückmeldungen gekommen, teilte Terres des Femmes mit. Für Mecklenburg-Vorkommen und Sachsen-Anhalt gab es keine Angaben. In Berlin reagierten nur vier von zwölf Bezirken auf die Anfrage. Es lägen für die gesamte Hauptstadt keine statistischen Zahlen vor, bestätigt der Justizsenat.

Auch für die Bundesebene gebe es bisher keine Zahlen, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Sie würden erst bis Ende dieses Jahres für eine Evaluierung des Gesetzes abgefragt. Mit dem Rückgang der Migration sei das Thema aber auch weniger bedeutend.

2016 lag die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen nach dem Ausländerzentralregister bei rund 1400. Möglicherweise sei das durch Mehrfachzählungen überschätzt, heißt es im Justizministerium. Im März 2019 waren im Register nur noch 179 minderjährige Ehepartner registriert, nach rund 300 im Vorjahr. Der Rückgang in der Statistik liegt aber auch daran, dass viele Ehepartner, die bei der Einreise noch keine 18 waren, inzwischen volljährig sind.

Für Myria Böhmecke, Referentin bei Terre des Femmes, wirft die eigene Statistik bereits jetzt ein Schlaglicht auf die Situation. "Die wenigen Aufhebungen von Frühehen bilden nicht die Wirklichkeit ab", urteilte sie. "In vielen Fällen sind diese Verbindungen keine freien Lebensentscheidungen der Mädchen."

Manche litten unter Gewalt durch erwachsene Ehemänner. Dazu kämen Gesundheitsrisiken durch Teenager-Schwangerschaften und fehlende Bildungs- und Berufsperspektiven durch Schulabbruch. Am häufigsten betroffen seien in Deutschland bisher junge Mädchen aus Syrien und Bulgarien, aber auch aus der Türkei, dem Irak und Afghanistan.

"Wir haben hier ein Problem von streng patriarchalischen Gesellschaften", sagte Böhmecke. Es gehe ihr nicht allein um Anklage. "Viele deutsche Behörden wissen einfach nicht, wie sie damit umgehen sollen." Das Gesetz habe dabei wohl auch nicht geholfen. Es fehle weiter an Wissen, wie es überhaupt umzusetzen sei.

Für alle Eheleute unter 16, die verheiratet ohne ihre Familie nach Deutschland einreisen, ist seit Sommer 2017 das Jugendamt zuständig. Es muss die Teenager zumindest vorläufig in Obhut nehmen, um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen. Aber auch Ehen ab 16 sollen nach dem Gesetz nur in besonderen Härtefällen wirksam bleiben. "Da wundert uns natürlich die geringe Zahl der bisherigen Ehe-Aufhebungen", sagte Böhmecke.

Aus deutschen Behörden ist hinter vorgehaltener Hand zu hören, das sei eine aufgeputschte Debatte, CSU- oder AfD-gesteuert. Warum es im Ausland keine Liebesheiraten in jungen Jahren geben solle, ist zu vernehmen. Und wenn ein EU-Land Ehen ab 16 erlaube, müsse Deutschland das eben anerkennen. Bis 2017 hätten 16-Jährige hier ja auch heiraten dürfen.

Erst seit 2017 schreibt Paragraf 1303 im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, dass Ehepartner 18 Jahre alt sein müssen. Die Experten bei Terre des Femmes nehmen das mit Blick auf geflüchtete Menschen und das Wissen um viele Zwangsehen im Ausland ernst. Für sie haben viele deutsche Behörden die neue Möglichkeit für Ehe-Aufhebungen schlicht ausgesessen.

"Viele der verheirateten jungen Mädchen, die mit den großen Flüchtlingswellen 2015 und 2016 kamen, sind heute 18", sagt Böhmecke. Damit seien die Jugendämter nicht mehr für sie zuständig. Wie es ihnen in ihrer Ehe geht, interessiert dann nicht mehr. Manchmal seien aber auch durch ungeklärte Zuständigkeiten und Unwissenheit über die Gesetzeslage Fälle gar nicht erst gemeldet worden, ergänzt Böhmecke. Sie vermutet eine hohe Dunkelziffer.

Terre des Femmes fordert, dass die Bundesregierung ihre Rechtsaufsicht ausübt. Notwendig seien Schulungen in Behörden, mehr finanzielle Unterstützung für Jugendämter und Beratungsstellen sowie Präventionsarbeit für betroffene Mädchen.