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Abschiebefrist verpasst Behördenpanne verhinderte Abschiebung von Hamburg-Attentäter

Er kam 2015 nach Deutschland, Asyl beantragte er vergeblich. Seine Ausreise stand kurz bevor, doch dann verübte der Palästinenser in Hamburg einen tödlichen Messerangriff. Nun wird bekannt, dass Messerangreifer noch in Deutschland war, weil Behörden eine Frist verpassten.

01.08.2017, 15:58

Hamburg (dpa) - Der Messerangreifer von Hamburg-Barmbek hätte nach einem Bericht des "Spiegels" schon 2015 nach Norwegen zurückgeschickt werden können. Nach Informationen der Zeitschrift verpasste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Frist dafür um einen Tag.

Das habe das Amt auf "Spiegel"-Anfrage eingeräumt, schrieb das Blatt. Schuld an der Panne ist nach Worten des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), weil das Bamf chronisch unterbesetzt gewesen sei. Da dürfe man sich nicht wundern, wenn ein Fehler passiert, sagte Lischka der "Mitteldeutschen Zeitung". (Mittwoch).

Der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene Palästinenser hatte dem Bericht zufolge in Norwegen einen Asylantrag gestellt. Nach Regeln des sogenannten Dublin-Systems hätte er deshalb unmittelbar zurückgeschickt werden können. Nachdem aber die Frist für ein Rücknahme-Ersuchen versäumt worden war, hätten sich die norwegischen Behörden geweigert, den Mann zurückzunehmen. Somit sei Deutschland zuständig gewesen, hieß es. Das Bamf kündigte auf dpa-Anfrage eine schriftliche Stellungnahme an.