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Gesetzentwurf Berliner Mietendeckel berücksichtigt auch Größe der Wohnung

Wer künftig seine Miete gesenkt haben möchte, soll nicht nur sein Einkommen offenlegen. Die Frage ist auch, ob die Wohnung angemessen ist. Das ist schon in einem Gesetz festgelegt.

31.08.2019, 08:53

Berlin (dpa) - Mieter in großen Wohnungen profitieren möglicherweise nur teilweise vom geplanten Berliner Mietendeckel.

Nach dem Gesetzentwurf wird bei Anträgen auf Mietsenkung auch geprüft, ob die Wohnfläche angemessen ist, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der Deutschen Presse-Agentur mit. Gesenkt wird die Miete dann nur für die angemessene Quadratmeterzahl, wie eine Sprecherin erklärte.

Wie viel das ist, richte sich nach dem Berliner Wohnraumgesetz. Es staffelt so: 50 Quadratmeter bei einem Einpersonenhaushalt, 65 bei zwei Personen, 80 bei drei Personen und 90 bei vier. Für jede weiteres Haushaltsmitglied werden zwölf Quadratmeter hinzugerechnet.

Senatorin Katrin Lompscher (Linke) will den Entwurf für das "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner MietenWoG)" am Montag veröffentlichen. Wer mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete ausgibt, soll beim Bezirksamt eine Senkung beantragen können. Je nach Baualter sind Höchstmieten von monatlich 5,95 Euro bis 9,80 Euro nettokalt pro Quadratmeter vorgesehen. Bis zu diesen Werten sollen Mieterhöhungen nur noch entsprechend der Inflationsrate möglich sein.

Der Senat will den Entwurf Mitte Oktober beschließen, zuvor werden Verbände angehört. Das Gesetz soll für die nächsten fünf Jahre gelten.

Die neuen Höchstmieten würden dann auch für möblierte Wohnungen gelten, wie die Senatsverwaltung deutlich machte. Der Berliner Mieterverein kritisiert seit langem, dass Vermieter über Möblierungszuschläge die Mietpreisbremse aushebelten. Marktbeobachter sehen aber auch eine steigende Nachfrage durch Berufspendler als Grund für die hohe Zahl entsprechender Inserate. Zu den Anbietern möblierter Wohnungen in Berlin gehört auch die landeseigene Berlinovo. Ferienwohnungen sind vom Mietendeckel nicht betroffen.

Berliner Wohnraumgesetz