1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Bremer "Querdenker"-Demo bleibt verboten

Gang nach Karlsruhe? Bremer "Querdenker"-Demo bleibt verboten

Das Verbot einer großen "Querdenker"-Demonstration in Bremen ist zwar von zwei Gerichtsinstanzen bestätigt worden. Juristisch könnte das letzte Wort aber noch ausstehen. Die Polizei will auf jeden Fall gewappnet sein.

04.12.2020, 12:29
Christoph Schmidt
Christoph Schmidt dpa

Bremen (dpa) - Einen Tag vor der in Bremen geplanten Demonstration von Gegnern der Corona-Politik hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Hansestadt ein Verbot der Großveranstaltung bestätigt. Es gebe kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot.

"Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei", hieß es am Freitag zur Begründung. Das OVG folgte damit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts, gegen den die Veranstalter Beschwerde eingelegt hatten. Ein Rechtsweg steht noch offen und würde zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe führen.

Es geht um eine von der Initiative "Querdenken421" unter dem Motto: "Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit" geplante Demonstration mit bis zu 20 000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Bremer Hauptbahnhof. Sie wurde am Dienstag vom Ordnungsamt mit einer weiteren Demonstration auf dem Marktplatz verboten, zu der bis zu
10 000 Teilnehmer erwartet werden. Ein Wechsel von einer Demonstration zur anderen durch die Teilnehmer ist nach Angaben der beiden Anmelder ausdrücklich beabsichtigt.

Zumindest via Facebook gab es bei der Initiative "Querdenken421" Einträge, die auf einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht deuten. Die Polizei Bremen bereitet sich nach eigenen Angaben auf einen Großeinsatz vor, "um je nach gerichtlicher Entscheidung erlaubte Versammlungen zu begleiten oder ausgesprochene Verbote durchzusetzen". Es sei mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Auch sechs Gegendemonstrationen mit insgesamt bis zu 1500 Teilnehmern wurden nach Behördenangaben angemeldet.

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, dass der vom Antragsteller für die Versammlung ausgewählte Ort an der Bürgerweide erkennbar nicht genügend Platz für 20 000 Teilnehmer biete. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte es unter Verweis auf die Anstrengungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie als "hanebüchen und geradezu irre" bezeichnet, "was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen planen".

© dpa-infocom, dpa:201204-99-571920/2

Entscheidung Verwaltungsgericht

Pressemitteilung zum Verbot

Entscheidung Oberverwaltungsgericht