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Im ersten Prozess verurteilt Bundesgerichtshof hebt Brandstifter-Urteil gegen Neonazi auf

Das Bild von einer brennenden Sporthalle in Nauen erschütterte im August 2015 ganz Deutschland. Denn die Halle war als Notunterkunft für Flüchtlinge vorgesehen. Zwei Brandstifter wurden verurteilt, nun muss der Prozess aber neu aufgerollt werden.

21.06.2018, 12:08
Blick auf die brennende Sporthalle in Nauen. Die Halle war als Notunterkunft für Flüchtlinge vorgesehen. Foto: Julian Stähle
Blick auf die brennende Sporthalle in Nauen. Die Halle war als Notunterkunft für Flüchtlinge vorgesehen. Foto: Julian Stähle Julian Stähle

Potsdam/Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Neonazi wegen der Brandstiftung an einer geplanten Asylbewerberunterkunft in Nauen im Land Brandenburg aufgehoben.

Diese Entscheidung veröffentlichte der BGH heute, zuvor hatte die "Märkische Allgemeine" unter Berufung auf den Verteidiger des damaligen NPD-Lokalpolitikers Maik Schneider darüber berichtet. Der Prozess gegen Schneider wegen der Brandstiftung muss nun am Landgericht Potsdam neu aufgerollt werden. Schneider war im ersten Prozess zu einer Gesamtstrafe von neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll laut Gerichtsurteil mit einem Komplizen im August 2015 eine als Asylbewerberunterkunft vorgesehene Turnhalle in Nauen in Brand gesteckt haben.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass ein Schöffe in dem Prozess Äußerungen von Schneider zu seiner Tat als "Quatsch" bezeichnet hatte. Die darauf folgenden Zweifel Schneiders an der Unparteilichkeit des Schöffen waren aus Sicht des obersten Strafgerichts gerechtfertigt.

Schneiders Verteidiger Michael Knaak will nun vor dem Oberlandesgericht versuchen, seinen Mandanten aus der Untersuchungshaft herauszubekommen. Schneider sitze seit zwei Jahren und vier Monaten ohne rechtskräftiges Urteil in Untersuchungshaft, sagte Knaak dem rbb.

Der BGH hob auch das Urteil gegen einen Mitangeklagten Schneiders in Bezug auf das Strafmaß auf. Dieser war wegen der Brandstiftung und anderer Delikte zu insgesamt sieben Jahren verurteilt worden. Wegen Ungereimtheiten bei der Bewertung einzelner Strafen müsse über diese Gesamtstrafe neu verhandelt und entschieden werden, so die BGH-Richter.