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  7. Bundesminister wollen Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Maas und Schwesig Bundesminister wollen Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Ministerin Schwesig startet einen erneuten Vorstoß zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Ihr Kabinettskollege Maas schließt sich ihr an. Bei dem Vorhaben müssen allerdings Teile der Union mitmachen. Doch von dort kommen andere Signale.

04.04.2017, 13:44

Berlin (dpa) - Die Bundesminister Manuela Schwesig und Heiko Maas (beide SPD) fordern, die Rechte von Kindern im Grundgesetz festzuschreiben.

"Ein Bekenntnis von einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag für Kinderrechte im Grundgesetz wäre ein deutliches Signal, dass alle diese Aufgabe sehr ernst nehmen und die Lebenswirklichkeit von Kindern weiter verbessern wollen", sagte Maas in Berlin. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, deshalb müssen sie besonders berücksichtigt werden, das allerdings immer in Abwägung zu den Interessen der Eltern."

Für Änderungen des Grundgesetzes ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die Sozialdemokraten brauchen also Unterstützung aus der CDU und CSU. Das SPD-geführte Nordrhein-Westfalen hat eine Bundesratsinitiative zur Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz gestartet. Die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hielt der SPD "Schaufensterpolitik" vor.

Schwesig und Maas sprachen bei einer Veranstaltung anlässlich des 25. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Diese spricht jedem Kind das Recht auf Gesundheit, Bildung und Mitbestimmung zu. Nach Artikel 1 der Konvention "ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat". Minderjährige zu diskriminieren, zu foltern oder gegen sie die Todesstrafe zu verhängen, ist danach verboten. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerks fristen die Kinderrechte in Deutschland "noch immer ein Schattendasein".

Maas sagte, von der Verankerung im Grundgesetz verspreche er sich unter anderem die Klarstellung, "dass Kinder eigene Rechte haben und der Staat die Entwicklung von Kindern auch angemessen fördern muss". Zudem habe der Staat die Pflicht, Kinder vor Gewalt und Gefahren zu schützen. Seine Kabinettskollegin Schwesig sagte: "Solange Kinder in Deutschland von Armut, von fehlenden Bildungschancen, von Ungerechtigkeit und Gewalt betroffen sind, können wir eben nicht sagen, es ist alles gut mit Kinderrechten in unserem Land." Allein 2015 seien 130 Kinder durch Gewalt zu Tode gekommen.

Die CDU-Politikerin Winkelmeier-Becker hingegen sagte, das Grundgesetz schütze bereits alle Menschen gleich, auch Kinder. "Wenn die SPD hier Defizite ausmacht, dann sollte sie zuallererst einmal ihre Politik überdenken und nicht Schaufensterpolitik betreiben." Sie hielt der SPD in NRW eine Kinderarmutsquote von 23,6 Prozent vor.

Das Deutsche Kinderhilfswerk beklagte, die Gesellschaft blende Kinderinteressen anhaltend aus. "Auch wir als Kinderrechtsorganisation müssen uns selbstkritisch zurechnen lassen, dass es bisher nicht gelungen ist, die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren." Die Organisation World Vision rief dazu auf, der Umsetzung der Kinderrechte im In- und Ausland eine höhere Priorität zu geben.

Offizielle UN-Übersicht der Signatar-Staaten der Konvention

Offizielle UN-Übersicht der Signatar-Staaten des Zusatzprotokolls

Volltext der UN-Kinderrechtskonvention

Volltext des Zusatzprotokolls