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Marinesoldat aus Niedersachsen Bundeswehr stuft ersten "Reichsbürger" als Extremisten ein

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Die Behörden erhöhen den Druck auf Anhänger der Szene und ziehen zudem Waffen ein. Auch die Bundeswehr zieht Konsequenzen.

15.03.2019, 17:09

Berlin (dpa) - Die Bundeswehr hat unter ihren Soldaten erstmals einen sogenannten Reichsbürger als Extremisten eingestuft und vom Dienst suspendiert.

Der Mann war aufgeflogen, weil er vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg wegen des Entzugs einer Waffenbesitzkarte und eines kleinen Waffenscheins geklagt hatte. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte weiter, in den vergangenen drei Jahren habe es insgesamt 60 Verdachtsfälle mit Bezug zur Szene sogenannter Reichsbürger gegeben. Zuerst hatte der "Spiegel" berichtet.

Sogenannte Reichsbürger/Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Teils verweigern sie die Zahlung von Steuern oder Geldstrafen. Verbreitet sind von eigenen Organisationen fabrizierte Personaldokumente, die keinerlei offizielle Gültigkeit haben. Teile der Szene gelten als gewaltbereit.

Der Marinesoldat aus Niedersachsen sei den Behörden erstmals im Sommer 2016 aufgefallen, da er an seinem Wohnort statt normaler Personalpapiere eine Staatsangehörigkeitsurkunde anforderte und behauptete, er lebe im Königreich Preußen, berichtete der "Spiegel". Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur begann eine Überprüfung des Mannes, nach der gegen ihn auch ein Uniformtrageverbot verhängt wurde.

Durch das Verfahren war der Militärische Abschirmdienst (MAD) auf den Soldaten aufmerksam geworden. Der MAD ist der kleinste deutsche Geheimdienst. Zu seinen Aufgaben gehört die Abwehr von Spionage und Sabotage in der Bundeswehr sowie die Überprüfung von Soldaten und Behördenmitarbeitern auf extremistische Einstellungen und Aktivitäten. Er berichtet an die zuständigen Stellen und ist nicht selber für Entlassungen zuständig. Als Extremisten eingestufte Soldaten werden entlassen, was aber wiederholt zu längeren Prozessen führt.

Soldatengesetz § 8

MAD