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CSU will Nahles-Pläne zur Arbeitsmarktreform stoppen

Mindestlohn, Arbeitsschutz, Werkverträge - mit ihren Reformen stößt Andrea Nahles immer wieder auf erbitterten Widerstand. Nun stellt die CSU ein Stoppschild auf. Doch die Arbeitsministerin lässt sich nicht bremsen.

05.01.2016, 15:39

Berlin (dpa) - In der Koalition ist ein neuer massiver Konflikt über die Arbeitsmarktpolitik ausgebrochen. Die CSU will Gesetzespläne von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu Werkverträgen und Leiharbeit zu Fall bringen oder deutlich ändern.

Nahles bestand am Dienstag darauf, dass der Gesetzentwurf nun auf den Weg gebracht wird. Mit Werkverträgen vergeben Unternehmen Aufträge an Fremdfirmen, etwa die Wartung der IT-Technik.

Die CSU-Landesgruppe fordere einen Verzicht auf eine Reform der Zeitarbeit und Werkverträge, heißt es nach einem Bericht des Münchner Merkurs (Dienstag) in einem Papier für die bevorstehende Klausur in Wildbad Kreuth. Wir halten Eingriffe in den Arbeitsmarkt für gefährlich, sagte Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt der Zeitung. Deshalb setzen wir jetzt ein Stoppschild. Als Mindestziel verlangt die CSU deutliche Änderungen.

Nahles sprach lediglich von Gesprächsbedarf innerhalb der CDU/CSU und stellte fest: Wir haben eine klare Verabredung im Koalitionsvertrag. Aus ihrer Sicht gebe es nun auch einen guten Gesetzentwurf. Wir haben die feste Verabredung, dass wir damit im Januar in die Ressortabstimmung gehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte im November gesagt, das Vorgelegte gehe über den Koalitionsvertrag hinaus.

Besonders strittig sind im Gesetzentwurf aufgestellte Kriterien zur Abgrenzung der Werk- von normalen Arbeitsverträgen. Die Arbeitgeber lehnen diese Kriterien ab, weil viele Werkverträge dann ungültig würden. Aus Sicht des Ministeriums sollen hingegen nur solche Kriterien festgeschrieben werden, die bereits durch Gerichtsurteile aufgestellt worden sind.

Beispiel für in den Gesetzesplänen genannte Merkmale von normalen Arbeits- im Gegensatz zu Werkverträgen sind, dass eine Leistung in den Räumen eines anderen erbracht wird und dabei von anderen gestellte Arbeitsmitteln genutzt werden. Allerdings kommt es laut dem Entwurf auf eine Gesamtbetrachtung der Arbeitsumstände an.

Bei der Zeitarbeit soll eine Höchstdauer von 18 Monaten eingeführt werden. Wenn in einem Branchen- oder Haustarifvertrag längere Einsätze vorgesehen sind, soll dies aber möglich sein. Betriebe ohne Tarifvertrag sollen davon aber nicht profitieren können. Nach neun Monaten soll gleiche Bezahlung für Leiharbeiter und Stammbeschäftigte gelten. Betriebe, die Leiharbeitern bereits vor Ablauf von neun Monaten mehr bezahlen, sollen zwölf Monate bis zu gleicher Bezahlung Zeit bekommen.