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11.129 Visa in 2019 erteilt Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge unter Obergrenze

31.05.2020, 10:07

Berlin (dpa) - Die deutschen Behörden erlauben mehr Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus den Nachzug von Familienangehörigen.

Insgesamt 11.129 Visa wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums im vergangenen Jahr für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten - häufig Bürgerkriegsflüchtlingen - erteilt. Damit näherte sich Deutschland der politisch vereinbarten Obergrenze von 1000 positiven Entscheidungen pro Monat, erreichte sie aber nicht im Jahresschnitt.

Im August 2018 war eine Neuregelung in Kraft getreten, wonach auch subsidiär Schutzberechtigte wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hatten sich nach mühsamen Verhandlungen auf eine entsprechende Öffnung geeinigt. Die Regelung lief schleppend an; in den ersten elf Monaten wurden weniger als 9000 Visa erteilt.

Im laufenden Jahr brach die Zahl erteilter Visa erneut ein, wie aus später im Plenarprotokoll des Bundestags ergänzten Angaben des Innenministeriums auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervorgeht. So wurden bis Ende April 1925 Visa für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt - und zwar mit Verschärfung der Corona-Pandemie immer weniger: Nach 782 Visa im Februar vergaben die deutschen Auslandsvertretungen im März noch 480 Visa, im April nur noch 4.

Jelpke, die auch innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, forderte, ungenutzte Kontingente und bereits erteilte Visa dürften nicht verfallen. "Die jetzige Aussetzung des Familiennachzugs ist insbesondere für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten eine Katastrophe", sagte sie der dpa. "Man muss sich das mal vorstellen: Diese Menschen warten nun schon seit mindestens vier Jahren, oft auch schon viel länger darauf, wieder mit ihren engsten Familienangehörigen zusammenleben zu können - es geht hier um die Ehefrau, den Ehemann und die eigenen Kinder!"

Plenarprotokoll der Bundestagssitzung vom 27. Mai 2020, vgl. Seite 120 ff.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zum Familiennachzug

Bamf zu Schutzformen