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Initiative für Adoptionsrecht Grüne wollen Abstimmung über Homo-Ehe vor Gericht erzwingen

Grüne und Linke fordern ein Ehe- und Adoptionsrecht für Schwule und Lesben. Die SPD ist auch dafür, darf aber nicht gegen die Union stimmen - deshalb gab es viele Debatten, aber nie eine Abstimmung im Bundestag. Nun verlangen die Grünen ein Machtwort aus Karlsruhe.

18.05.2017, 16:09

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Die Grünen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht eine Bundestagsabstimmung über die Ehe für homosexuelle Paare erzwingen. Das kündigte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt im ARD-"Morgenmagazin" an.

Ihr Parteikollege Volker Beck reichte den Eilantrag der Fraktion am Vormittag in Karlsruhe ein, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage bestätigte. Bisher können Schwule und Lesben nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen und als Paar kein Kind adoptieren.

Dem Bundestag liegen drei Gesetzentwürfe für die uneingeschränkte Homo-Ehe vor, von den Linken, den Grünen und vom Bundesrat. Die große Koalition aus Union und SPD ist in der Frage gespalten und verhindert eine Abstimmung, indem sie im Rechtsausschuss das Thema immer wieder vertagt. Die Grünen wollen, dass das Bundesverfassungsgericht den Rechtsausschuss im Eilverfahren verpflichtet, eine Abstimmung spätestens in der planmäßig letzten Sitzung vor der Sommerpause am 30. Juni und damit vor der Bundestagswahl zu ermöglichen. Die Linke-Fraktion künstigte an, dem Verfahren beizutreten.

Der Bundestag hatte das Thema seit der vergangenen Wahl 16 Mal auf der Tagesordnung. "Jedes Mal sitzen die im Ausschuss, und dann sagt jedes Mal die Koalition: Wir haben noch Beratungsbedarf. Da wird aber gar nichts beraten", sagte Göring-Eckardt. "Zwei Jahre sind angemessene Beratungszeit, so steht es im Grundgesetz." Sie fügte hinzu: "Ich will jetzt auch von der SPD hören und sehen, wie sie sich entscheiden." Beck erklärte, die ständige Vertagung bis zum Ende der Wahlperiode sei "grober, verfassungswidriger Missbrauch der Geschäftsordnungsmehrheit durch die Koalition".

Am Mittwoch hatte Justizminister Heiko Maas die sogenannte Ehe für alle als Bedingung für einen Koalitionsvertrag mit der SPD nach der Bundestagswahl genannt. Die SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht sagte in der ARD mit Blick auf vorherige Abstimmungsanträge der Opposition im Bundestag: "Das war ziemlich durchsichtig. Die wollten einen Keil in die Koalition treiben. Das hätte das Ende der Koalition bedeutet."

Der Sprecher des Gerichts wollte sich nicht dazu äußern, wie schnell mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Ein Eilantrag wird entweder direkt abgewiesen, wenn die eigentliche Verfassungsklage ganz offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre. Im anderen Fall prüfen die Richter die Frage noch nicht in der Tiefe, sondern schauen sich nur an, ob dem Kläger ohne ihr sofortiges Eingreifen nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen. Die Latte liegt also sehr hoch. Die Grünen halten ihren Antrag für "offensichtlich begründet".

Mitteilung von Volker Beck

Gesetzentwurf der Grünen von Juni 2015

Gesetzentwurf des Bundesrats von November 2015

Gesetzentwurf der Linken von Oktober 2013

Beitrag des ARD-"Morgenmagazins"