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Beständiger Rückgang Hartz-IV: 2016 weniger Jobcenter-Sanktionen

Nicht jeder Job passt - wer aber als Hartz-IV-Empfänger mehrfach angebotene Stellen ablehnt, der muss mit Sanktionen der Jobcenter rechnen. Doch die müssen inzwischen aus diesem Grund weitaus seltener verhängt werden als noch vor rund zehn Jahren.

11.04.2017, 12:52

Nürnberg (dpa) - Immer weniger Hartz-IV-Empfänger werden wegen der Ablehnung eines angebotenen Jobs oder einer Lehrstelle von Jobcentern sanktioniert. Im vergangenen Jahr wurde aus diesem Grund nur noch in gut 93 000 Fällen Menschen das Arbeitslosengeld II gekürzt.

2012 waren es noch gut 137 000 Hartz-IV-Bezieher gewesen. Das geht aus der Sanktionsstatistik 2016 der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Zahl der insgesamt verhängten Sanktionen lag 2016 etwa zehnmal so hoch. Denn die Behörden reagieren nicht nur auf Verweigerung bei einem Job- oder Lehrstellenangebot, sondern beispielsweise auch auf das Verschweigen von zusätzlichem Einkommen und Vermögen oder auf das Ablehnen einer Fortbildung.

Die Zahlen bedeuten, dass 2016 nur noch in jedem zehnten Fall eine Sanktion ausgesprochen wurde, weil Betroffene eine von den Jobcentern angebotene Stelle ablehnten oder einen gerade erst angenommen Job gleich wieder hinschmissen. Im Jahr 2007 hatte dieser Anteil noch bei knapp einem Viertel gelegen. Mit den Sanktionen ist in der Regel eine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen um 30 Prozent verbunden, kleinere Regelverstöße werden schwächer geahndet. Im Wiederholungsfall kann die Hilfe vorübergehend ganz gestrichen werden.

Am häufigsten griffen Jobcenter 2016 wegen sogenannter Meldeversäumnisse zu Sanktionen. 713 900 Mal (2015: 740 500 Mal) wurde Hartz-IV-Beziehern das Arbeitslosengeld II gekürzt, weil sie sich entgegen einer Jobcenter-Absprache nicht bei Anbietern von Fortbildungs- und Trainingsmaßnahmen meldeten, in weiteren 8 000 Fällen weil sie unentschuldigt Termine bei ihrem Jobvermittler, dem medizinischen oder dem psychologischen Dienst platzen ließen.

Die Zahl der Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger geht seit 2012 beständig zurück. Mit 939 100 lag sie 2016 um knapp 40 000 unter dem Niveau von 2015 und 82 800 unter dem bisherigen Höchststand von 2012. Insgesamt waren 2016 mehr als 134 000 Männer und Frauen von der sanktionsbedingten Kürzung ihres Arbeitslosengeldes II betroffen. Im Schnitt mussten sie während der Sanktionsfrist monatlich auf 108 Euro verzichten, was einer Leistungskürzung von 19,3 Prozent entspricht.

Da manche Hartz-IV-Empfänger mehrfach sanktioniert werden, ist die Zahl der betroffenen Menschen deutlich niedriger als die Zahl der Fälle. Die Zahl der Sanktionierten legte im Jahresschnitt 2016 leicht zu. Dies liegt nach Einschätzung der Bundesagentur an der wachsenden Zahl von Flüchtlingen unter den Hartz-IV-Beziehern. Manche von ihnen seien noch nicht ausreichend mit den Regeln des Hartz-IV-Systems vertraut, gab ein Bundesagentur-Sprecher zu bedenken.

Stabil geblieben ist die Zahl der mit Sanktionen belegten Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahren. Ihre Zahl lag im vergangenen Jahr bei 30 125 - und damit nur leicht unter dem Niveau von 2015. Damit war 2016 jeder fünfte sanktionierte Hartz-IV-Bezieher jünger als 25 Jahre. Im Schnitt wurde ihr Arbeitslosengeld II vorübergehend um 28 Prozent gekürzt. Arbeitsmarktforscher zweifeln schon länger an der Wirksamkeit solcher Sanktionen bei jungen Menschen. Sie befürworten stattdessen eine individuellere Betreuung.