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Fall Lübcke Hessens Verfassungsschutz überprüft verstärkt Rechtsextreme

Gibt es in Hessen eine Häufung rechtsextremer Verbrechen? Aufsehenerregende Fälle wie der Mord an Walter Lübcke haben eine Debatte darüber ausgelöst. Der Verfassungsschutz in dem Bundesland soll nun genauer hinschauen.

05.08.2019, 13:00

Wiesbaden (dpa) - Hessens Verfassungsschützer schauen künftig verstärkt auf Menschen mit extremistischer Vergangenheit, bevor deren Daten aus rechtlichen Gründen gelöscht werden müssen. Das kündigte Innenminister Peter Beuth (CDU) in Wiesbaden an.

Für diese Aufgabe sei eine neue Gruppe von Auswertern beim Landesverfassungsschutz eingerichtet worden, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag. Beuth hatte in einem Interview der "Welt am Sonntag" gesagt: "Jeder mit einer extremistischen Vergangenheit, der inzwischen wieder als integriert gilt, wird noch einmal überprüft."

Einträge über bestimmte Personen beim Verfassungsschutz müssen nach Ablauf gesetzlicher Fristen gelöscht werden, damit eine radikale Vergangenheit Menschen nicht auf ewig anhängt. Dies geschieht aber nur dann, wenn die Person als "abgekühlt" gilt - also mehrere Jahre nicht mehr auffällig wurde.

Der Mord an dem Kasseler CDU-Politiker Walter Lübcke im Juni hatte eine Debatte über Rechtsextremisten ausgelöst, die über Jahre nicht mehr auffällig werden und vom Radar der Behörden verschwinden. Der Generalbundesanwalt geht bei dem Mord von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Der 45-jährige Stephan E. hatte die Tat gestanden und dann sein Geständnis widerrufen.

Stephan E. war beim Verfassungsschutz aktenkundig. Er stand jedoch nicht mehr unter besonderer Beobachtung, da er in den vergangenen Jahren nicht mehr als Extremist aufgefallen war. Dass es noch eine Akte zu ihm gibt, hängt mit einem Lösch-Moratorium im Zusammenhang mit der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) zusammen.