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Initiative der Bundesländer Kinder sollen besser vor Dickmacher-Werbung geschützt werden

Die süße oder fettige Verführung lauert nahezu überall: Über viele Kanäle werden Kindern ungesunde Lebensmittel schmackhaft gemacht. Dieser Lockwerbung haben die Bundesländer jetzt den Kampf angesagt - und auch vielen anderen Ärgernissen für Verbraucher.

Von Birgit Reichert, dpa 15.06.2018, 15:00

Saarbrücken (dpa) - Fast Food, Limonaden, Süßwaren: Die Bundesländer wollen Kinder und Jugendliche besser vor gezielter Werbung für Dickmacher schützen. Das haben die Verbraucherschutzminister der Länder in Saarbrücken beschlossen.

Die Bundesregierung solle prüfen, welche "rechtlichen Maßnahmen" ergriffen werden könnten - zum Beispiel ein Verbot von Lockwerbung für ungesunde Lebensmittel. Vor dem Hintergrund der hohen Zahl übergewichtiger Kinder in Deutschland "sehen wir hier dringenden Handlungsbedarf", sagte der Vorsitzende der Ministerkonferenz, Saarlands Ressortchef Reinhold Jost (SPD). Bundesweit ist mehr als jedes siebte Kind laut Robert-Koch-Institut übergewichtig oder sogar fettleibig.

LEBENSMITTEL: Die Minister forderten zudem die Bundesregierung auf, eine Strategie zur Verringerung von Zucker in Lebensmitteln und Getränken "mit verbindlichen Zielmarken" und einem "konkreten Zeitplan" voranzutreiben. "Da wollen wir mehrere Schippen drauflegen, das muss intensiver gehen", sagte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Beim Thema Zuckersteuer gab es keine Einigung, ebenso wenig wie bei der sogenannten Lebensmittel-Ampel. Die Länder wollen sich aber für eine klare, "vereinfachte farbliche Visualisierung" der Werte für Zucker, Fette und Salz einsetzen, hieß es. Wie dies aussehen soll? Dazu gibt es noch Fragezeichen.

ELEKTROGERÄTE: Viele Verbraucher haben den Eindruck, dass die Lebensdauer von Elektrogeräten abnimmt. Oft ließen sie sich dann nicht mehr umtauschen und landeten im Müll. Die Minister fordern hier mehr Verbraucherrechte - beispielsweise beim Kauf neuer Produkte, die schon kurz nach dem Erwerb nicht mehr funktionieren: Hier soll der Kunde künftig zwei Jahre statt sechs Monate Zeit haben, bevor er beweisen muss, dass ein Produkt bereits beim Kauf Mängel hatte und somit repariert oder ersetzt werden muss. Zudem soll die Gewährleistungsfrist für langlebige Produkte auf fünf Jahre verlängert werden, forderten die Minister.

BAHN: Wenn Reisende bei einer Fahrt mehrere Bahnunternehmen nutzen, müssen sie oft Fahrkarten für Teilabschnitte kaufen. Das kann bei Rabattkarten und Verspätungen Nachteile mit sich bringen. Um die Rechte von Bahnreisenden zu stärken, haben sich die Minister für einen einfachen, direkten Zugang zu Fahrkarten aus einer Hand für die ganze Reisestrecke ausgesprochen. Solche "Durchgangsfahrkarten" sollte es nicht nur innerhalb von Deutschland geben, sondern EU-weit.

DIESELSKANDAL: Hier waren sich die Länder einig: Eine Nachrüstung der Hardware in Dieselautos mit manipulierter Abgasreinigung dürfe nicht auf Kosten der Verbraucher gehen. Die Hersteller müssten die Kosten allein übernehmen. Die Minister erklärten zudem, dass sie es für denkbar hielten, dass bei einigen von den Manipulationen betroffenen Autobesitzern, die ein neues Software-Programm aufspielen ließen, Nachteile beim Fahren auftreten könnten.

ALGORITHMEN: Die Minister sprechen sich auch für mehr Kontrolle und mehr Transparenz von Algorithmen aus, die das Verhalten von Internetnutzern überwachen und die Informationen zum Beispiel für gezieltere Werbung nutzen. "Wenn wir schon alle miteinander in solche Schubladen gesteckt werden durch diese Algorithmen, dann wollen wir wissen, nach welchen Kriterien das erfolgt", sagte die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Katarina Barley (SPD). Dies müsse jetzt reguliert werden - mit einer staatlichen Stelle, die das Recht habe, Algorithmen einzusehen.

FLUGZEUGE: Absichtlich überbuchte Maschinen sind häufig ein Grund, aus dem Passagiere gebuchte Flüge nicht wahrnehmen können. Um Reisende besser zu schützen, sollte es nach Votum der Minister ein Verbot dieser Praxis und eine Änderung der Fluggastrechte-Verordnung geben. Fluggesellschaften wollen den Angaben zufolge mit Überbuchungen ihr wirtschaftliches Risiko minimieren, falls Reisende ihren reservierten Flug nicht antreten.

KONTROLLEN: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dürfen die Bundesländer Verbraucher über eklatante Verstöße gegen das Lebensmittelrecht informieren. Das wird aber häufig noch nicht umgesetzt. Der Bund solle nun "zügig" einen Gesetzentwurf zu Vervollständigung vorlegen, in dem auch die Frage der Löschfristen für Einträge geklärt werde, sagte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU). Während der juristischen Klärung hatten die Länder die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen ausgesetzt.

Bundesverfassungsgericht zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften