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Gekappte Landtags-Wahlliste Klage der sächsischen AfD in Karlsruhe erfolglos

Die AfD wähnt sich bereits als Sieger der Landtagswahl in Sachsen. Dabei hat sie ein großes Problem. Denn viele ihrer Kandidaten dürfen nach derzeitiger Rechtslage nicht antreten. Nun hofft die Partei auf ein positives Votum des Verfassungsgerichtes in Leipzig.

24.07.2019, 14:46

Karlsruhe/Dresden (dpa) - Sachsens AfD hat bei ihren juristischen Bemühungen um eine Zulassung der kompletten Landesliste zur Landtagswahl einen Rückschlag erlitten. Am Mittwoch scheiterte sie mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage wegen einer mangelhaften Begründung nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht mitteilte. Die AfD kann aber noch auf den sächsischen Verfassungsgerichtshof hoffen. Dort wird am Donnerstag verhandelt. (Az.: 2 BvR 1301/19)

Nach einem Votum des sächsischen Landeswahlausschusses dürfen zur Wahl am 1. September nur die ersten 18 Kandidaten auf der AfD-Liste antreten. Für die Plätze 19 bis 61 hatte das Gremium Anfang Juli die Aufstellung für ungültig erklärt.

Beanstandet wurde unter anderem, dass die AfD ihre Kandidaten bei zwei getrennten Parteitagen bestimmte und auch das anfangs beschlossene Wahlverfahren später änderte. Die rechtspopulistische Partei muss deshalb nun vor allem Direktmandate gewinnen, wenn sie zahlreich in den Landtag einziehen will.

Am Mittwoch reagierte sie mit Unverständnis auf die Entscheidung aus Karlsruhe. "Die Nichtbefassung ist für uns enttäuschend und nicht nachvollziehbar", erklärte Parteichef Jörg Urban in Dresden. In anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene sei der Rechtsweg gegen fragwürdige Entscheidungen der Wahlausschüsse möglich: "In Sachsen ist ein effektiver Rechtsschutz nicht vorgesehen. Auch Willkürentscheidungen des Wahlausschusses sind damit möglich."

In der Entscheidung des sächsischen Wahlausschusses hatte die AfD seinerzeit ein Komplott gesehen, um sie als politischen Mitbewerber zu schwächen. Die AfD liefert sich derzeit in Umfragen mit der CDU ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Position als stärkste Kraft. Die Besetzung des Wahlausschusses orientiert sich an den Ergebnissen der Parteien bei der vorangegangenen Landtagswahl. In dem Gremium sind Vertreter von CDU, AfD, SPD und Linken vertreten.

Die Karlsruher Beschwerde wies das Bundesverfassungsgericht wegen diverser inhaltlicher Mängel ab. Der Antrag sei nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet, heißt es in dem Beschluss vom 18. Juli. So habe sich der AfD-Landesverband bei der Darstellung des Sachverhalts hauptsächlich darauf beschränkt, die Medieninformation der sächsischen Wahlleiterin zu der Entscheidung zu zitieren. Für die Prüfung fehlten außerdem Unterlagen.

An vorderster Stelle bemängeln die Richter aber, dass sich die AfD nicht zu dem zweiten Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig geäußert habe. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten "die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum grundsätzlich allein und abschließend", wie es weiter heißt. Die AfD hätte also darlegen müssen, warum sie meint, in ihrem Fall in Karlsruhe überhaupt Grundrechte durchsetzen zu können.

Sachsens Wahlleiterin Carolin Schreck hatte bei der Entscheidung des Wahlausschusses argumentiert, dass Listen zwingend zurückzuweisen sind, wenn sie nicht den Anforderungen entsprechen. Die AfD sei außerdem rechtzeitig auf die Mängel hingewiesen worden.

Nach der Schlappe im Wahlausschuss war in der AfD auch parteiinterne Kritik laut geworden. "Mir ist es zu billig, nur immer auf die anderen zu zeigen, ohne dass man mal in sich geht, wo eigene Fehler gewesen sein könnten", monierte AfD-Funktionär Julien Wiesemann. Schon zur Landtagswahl 2014 gab es Zoff um die AfD-Liste. Da ein Listenkandidat damals noch vor der Wahl von der eigenen Partei wieder gestrichen wurde, musste sich der Wahlprüfungsausschuss jahrelang mit dem Fall befassen.

Die Parteien in Sachsen hielten sich am Mittwoch mit Reaktionen zum Ausgang der Beschwerde in Karlsruhe zurück. "Die Erwägungen der Kammer offenbaren aber vor allem, dass man wohl eine ziemlich stümperhafte Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe geschickt hat", kommentierte Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann auf Twitter. "AfD in Karlsruhe gescheitert. Eine Verschwörungstheorie löst sich auf. Aber die Kampagne der AfD hat so oder so Schaden hinterlassen", schrieb SPD-Generalsekretär Henning Homann auf Twitter.