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Entwürfe noch diese Woche Koalition: Corona-Zuschuss und Kinderbonus auf dem Weg

Die GroKo drückt auf die Tube: Vor knapp einer Woche beschlossen die Spitzen von Union und SPD neue Hilfen in der Corona-Krise. Noch in dieser Woche sollen sie auf der Tagesordnung des Bundestags stehen.

09.02.2021, 16:28

Berlin (dpa) - Die große Koalition hat den Corona-Zuschuss für Empfänger von Grundsicherung, den Kinderbonus und weitere Hilfen in der Pandemie auf den Weg gebracht.

Entsprechende Entwürfe sollen nach Regierungsangaben noch in dieser Woche erstmals im Bundestag aufgerufen werden. Die Regelungen waren beim Koalitionsausschuss von Union und SPD vergangene Woche beschlossen worden.

Den Corona-Zuschuss von 150 Euro erhalten Erwachsene, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Das Sozialschutz-Paket III sieht auch vor, dass der geltende vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert wird. Vermögen bis zu 60 000 Euro sollen von vornherein verschont bleiben, auch die Höhe der Wohnkosten wird nicht geprüft. Für ärmere Schüler soll der Wegfall gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung ausgeglichen werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: "Besonders hilfsbedürftige Menschen werden durch die lang andauernden Maßnahmen besonders hart getroffen und brauchen jetzt konkrete Unterstützung." Die Maßnahmen sollten den sozialen Zusammenhalt im Land stärken.

Auf den Weg brachte die Koalition auch einen einmaligen Zuschlag aufs Kindergeld von 150 Euro. Diesen Bonus soll es für jedes Kind geben, das in mindestens einem Monat des Jahres 2021 Anspruch auf Kindergeld hat. Einen ähnlichen Bonus hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben, um die Kaufkraft von Familien anzukurbeln.

Im gleichen Gesetz regelt die Koalition steuerliche Erleichterungen für Unternehmen und die Gastronomie. Auf Speisen in Restaurants und Cafés soll bis Ende 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anfallen. Das gilt wegen der Pandemie auch derzeit schon, wird wegen der andauernden Schließungen nun aber deutlich verlängert. Außerdem ermöglicht es die Koalition Firmen Verluste aus den Corona-Jahren 2020 und 2021 umfangreicher mit Gewinnen aus dem Vorjahr zu verrechnen. Der steuerliche Verlustrücktrag wird dafür auf 10 Millionen Euro verdoppelt.

Ebenfalls auf den Weg gebracht wurde, dass besondere Rechte der Regierung in der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" weiter gelten sollen. Sie enden sonst am 31. März. Die Verlängerung hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits angekündigt - denn finanzielle Hilfen und flexibilisierte Regelungen für Pflege und Gesundheit müssten sonst enden. "Sie sind wie die Test-Verordnung und die Impf-Verordnung an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft." Klar sei: Nur der Bundestag könne die Ausnahmelage jeweils feststellen und beenden.

Die Gesetzesvorlagen wurden am Dienstag per Schnellverfahren auf den Weg gebracht. Vom Bundeskabinett wurden sie im Umlaufverfahren als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen. Nach der Einbringung dieser Gesetze in den Bundestag durch die Fraktionen von Union und SPD soll noch in dieser Woche die jeweils erste Lesung im Plenum stattfinden.

© dpa-infocom, dpa:210209-99-369655/3

Ergebnisse Koalitionsausschuss 3.2.2021