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Streit ums Geld Kohleländer kritisieren Regierungsentwurf zum Ausstieg

13.03.2020, 10:36

Berlin (dpa) - Die vom Kohleausstieg besonders betroffenen Länder fordern zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf für den Kohleausstieg bis 2038.

Die Pläne der Bundesregierung seien etwa bei der Entlastung im Fall steigender Strompreise "leider vage", sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff am Freitag im Bundesrat in Berlin. "Das ist nicht vertrauensbildend". Der CDU-Politiker machte deutlich, dass sein Land dem Kohleausstiegsgesetz erst zustimmen werde, wenn es auch bei den Hilfen für den Strukturwandel Sicherheit gebe und das Gesetz dazu "ausverhandelt" sei.

Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU) sieht Nachbesserungsbedarf vor allem bei den Entschädigungen für das vorzeitige Abschalten von Steinkohlekraftwerken, wie er sagte. Bisher sind Entschädigungen nur bis 2026 vorgesehen, was die oft städtischen Betreiber der Kraftwerke heftig kritisieren. Um die Stromversorgung sicher zu halten, werde man den Umstieg auf Gaskraftwerke in den Blick nehmen und "echte Anreize" setzen müssen, sagte Laschet.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) beklagte "einige ziemliche Mängel" bei den Kohleausstiegsplänen. Der sächsische Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) mahnte, Gewerkschaften und Betriebsräte hielten das Anpassungsgeld für Beschäftigte der Kohlebranche, die vorzeitig in Rente gehen, für zu starr.

Für die Bundesregierung verteidigte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), den Regierungsentwurf. "Mit dem Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung halten wir Wort", sagte sie, der Konsens der Kohlekommission werde damit umgesetzt. Das sehen nicht nur viele Landesregierungen anders, sondern auch Umweltschützer - sie beklagen unter anderem, dass Braunkohle-Kraftwerke zu spät abgeschaltet würden.

Details zu den Bundesratsthemen

Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kohleausstieg

Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse zum Kohleausstiegsgesetz