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Antrag formal unzulässig Linksfraktion scheitert mit Klage gegen Anti-IS-Einsatz

Mit Aufklärungsjets und Tankflugzeugen beteiligt sich die Bundeswehr seit fast vier Jahren an der Anti-IS-Koalition. Eine Klage dagegen ist jetzt aus formalen Gründen abgewiesen worden. Die Entscheidung könnte trotzdem Auswirkungen auf künftige Einsätze haben.

Von Anja Semmelroch und Michael Fischer, dpa 08.10.2019, 23:01

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die Linksfraktion im Bundestag ist mit einer Klage in Karlsruhe gegen den Bundeswehreinsatz zur Bekämpfung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht verwarf den gegen Bundesregierung und Bundestag gerichteten Antrag am Donnerstag aus formalen Gründen als unzulässig. Die Richter machten aber auch deutlich, dass sie die rechtliche Begründung für den Einsatz in einer losen Anti-Terror-Koalition von 81 Staaten zumindest für vertretbar halten. (Az. 2 BvE 2/16)

Bundesregierung und Bundestag hatten die Mission gegen den IS in Syrien und im Irak Ende 2015 als Reaktion auf die verheerenden Pariser Terroranschläge mit 130 Toten beschlossen. Begründet wurde die Entscheidung mit dem in der UN-Charta festgeschriebenen Selbstverteidigungsrecht und der Beistandsklausel aus dem EU-Vertrag. Seit fast vier Jahren beteiligt sich die Bundeswehr auf dieser Grundlage an der Anti-IS-Mission - derzeit mit vier Tornado-Aufklärungsjets, einem Tankflugzeug sowie Militärausbildern im Irak. Insgesamt sind etwa 450 deutsche Soldaten im Einsatz.

Das Besondere an der Mission ist, dass es kein Mandat der Vereinten Nationen dafür gibt und auch keinen Nato-Beschluss. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist aber Voraussetzung für deutsche Militäreinsätze im Ausland, dass sie in solchen "Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit" stattfinden, wie es die Nato und die UN zweifellos sind.

In dem Beschluss vom Donnerstag heißt es nun, es sei "zumindest vertretbar", auch die Europäische Union als "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" anzusehen. Daher sei ein Bundeswehreinsatz auf Grundlage der Beistandsklausel "verfassungsrechtlich dem Grunde nach jedenfalls nicht ausgeschlossen". Im Klartext heißt das, dass das Gericht Einsätze der Bundeswehr auch in losen Allianzen wie der Anti-IS-Koalition unter bestimmten Umständen für möglich hält.

Gescheitert ist die Klage aus anderen Gründen. Der Antrag der Linksfraktion richtete sich gegen Bundesregierung und Bundestag. Sie wollte in Karlsruhe feststellen lassen, dass der Beschluss des Anti-IS-Einsatzes Rechte des Bundestags verletzt. Diese Gefahr sehen die Verfassungsrichter allerdings nicht, eine solche Möglichkeit erscheine "von vornherein ausgeschlossen".

Die Linksfraktion hatte ein sogenanntes Organstreitverfahren angestrengt. Es heißt so, weil das Bundesverfassungsgericht als eine Art Schiedsrichter die Kompetenzen der obersten Bundesorgane gegeneinander abgrenzt, also zum Beispiel von Bundesregierung und Bundestag. Eine "allgemeine Kontrolle außen- oder verteidigungspolitischer Maßnahmen" sei nicht vorgesehen, betonten die Richter. Die Anpassung bestehender Sicherheitssysteme an neue Gefährdungslagen sei zuerst Sache der Bundesregierung.

Die Linke bedauerte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Die stellvertretende Fraktionschefin Sevim Dagdelen bemängelte, dass dem Bundestag damit die Möglichkeit verwehrt werde, verfassungswidriges Handeln der Bundesregierung in der Außen- und Sicherheitspolitik zu ahnden. "Damit ist die Frage aufgeworfen, wie diese Regelungslücke geschlossen werden kann", sagte sie.

Auch die Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul forderte eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, um die Regelungslücke zu schließen.