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Neuer Antrag bei Gericht Nabu will Nord-Stream-Baubeginn verhindern

Der Nabu hatte bereits am 2. Februar Klage und Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund eingereicht. Das Gericht hat die ausstehende Entscheidung über den Eilantrag bislang damit begründet, dass der Schriftwechsel nicht abgeschlossen sei.

11.05.2018, 11:35

Greifswald (dpa) - Der Umweltverband Nabu will den in Kürze erwarteten Baubeginn für die umstrittene Ostseepipeline Nord Stream 2 mit einem weiteren Antrag vor Gericht verhindern.

Der Verband beantragte nach eigenen Angaben beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald eine gerichtliche Zwischenverfügung, mit der das Gericht bis zum 15. Mai zu einer Entscheidung über einen sofortigen Baustopp bewegt werden soll. Laut Genehmigung kann die Gazprom-Tochter am 15. Mai im Greifswalder Bodden mit den Bauarbeiten für die Gasleitung beginnen.

Bei der angestrebten Verfügung handele es sich um einen Eilantrag im Eilverfahren. "Mit dem jetzt eingereichten Antrag wollen wir verhindern, dass Schutzgebiete schon irreparabel zerstört werden, bevor ein Gericht überhaupt die Kritikpunkte des Nabu an der Genehmigung prüfen kann", so Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Erst kürzlich hatte Nord Stream 2 angekündigt, Mitte Mai mit den Baggerarbeiten im Greifswalder Bodden zu beginnen. Die Verlegung der Rohre dort solle im Juli starten. Durch die Unterwasserleitung Nord Stream 1 fließt schon seit 2011 russisches Erdgas nach Deutschland.

Von der Nabu-Klage gegen die Genehmigung zeigte sich Nord Stream 2 wenig beeindruckt: "Wir haben einen gültigen Planfeststellungsbeschluss, der die Vollziehbarkeit des Baus erlaubt", sagte ein Unternehmenssprecher Anfang Mai. Am Anlandepunkt der 1200 Kilometer langen Trasse in Lubmin haben bereits die Arbeiten für die Gasempfangsstation und das Betriebsgebäude begonnen.