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Opposition prüft Verfassungsklage wegen Awacs-Einsatz

Muss der Bundestag der Beteiligung deutscher Soldaten an der Luftraumüberwachung über der Türkei zustimmen? Die Bundesregierung beantwortet das mit einem klaren Nein. In einem früheren Fall waren die Verfassungsrichter in Karlsruhe allerdings anderer Meinung.

28.12.2015, 17:09

Berlin (dpa) - Der geplante Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen über der Türkei wird möglicherweise zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Linke und Grüne wollen Klagen wegen mangelnder Einbindung des Bundestags in die Entscheidung prüfen.

Es sei nicht hinnehmbar, dass dem Parlament eine Abstimmung über die deutsche Beteiligung an dem Nato-Einsatz verweigert werde, sagte Linksfraktionschefin Sahra Wagenknecht am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Grünen verweisen auf einen Präzedenzfall von 2008: Damals hatten die Karlsruher Richter den Awacs-Einsatz über der Türkei während des Irak-Kriegs 2003 nachträglich für zustimmungspflichtig erklärt. Damit attestierten sie der inzwischen abgelösten rot-grünen Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder mit fünf Jahren Verspätung eine Verletzung der Parlamentsrechte.

Die jetzige schwarz-rote Bundesregierung will das Parlament nun trotzdem wieder nicht abstimmen lassen. Für die Soldaten besteht aus Sicht der Bundesregierung keine Gefahr einer Verwicklung in eine bewaffnete Auseinandersetzung. Nur in solchen Fällen ist ein Bundestagsmandat zwingend. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte am Montag, es gebe keinen Grund, von dieser Haltung abzuweichen.

Wagenknecht sieht darin ein reines Ausweichmanöver: Die Aussage der Bundesregierung, dass ein Einsatz von Waffengewalt nicht zu erwarten ist, ist reine Augenwischerei und nur ein Vorwand, um die Parlamentsbeteiligung zu umgehen.

Die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Katja Keul sieht keinen Unterschied zwischen dem Awacs-Einsatz 2003 und dem jetzt geplanten. Die Karlsruher Richter hatten während des Irak-Kriegs greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung (der Bundeswehr) in bewaffnete Auseinandersetzungen festgestellt. Die gibt es nach Auffassung Keuls angesichts des Bürgerkriegs und der Luftangriffe in Syrien jetzt auch.

Die Bundesregierung muss daher auch heute die Zustimmung des Parlaments einholen, sagte die Grünen-Politikerin der dpa. Andernfalls begehe die Regierung Verfassungsbruch. Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesregierung hier erneut versucht die Parlamentsrechte kleinzureden, statt sich den Awacs-Einsatz von der Mehrheit im Bundestag mandatieren zu lassen.

Weiterhin offen ist, ob sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der Beteiligung der Bundeswehr an den Luftangriffen gegen den IS in Syrien und im Irak befassen wird. Die Linke lässt weiterhin eine Klage von Völkerrechtlern prüfen. Die Entscheidung wird im Januar fallen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich die Große Koalition in arroganter Weise über Grundgesetz und Völkerrecht hinwegsetzt, sagte Wagenknecht, fügte aber hinzu: Es ist leider sehr schwierig, einen zulässigen Klageweg zu finden.

Gegen den Awacs-Einsatz ist eine Organklage möglich. Die kann von einer einzelnen Fraktion des Bundestags erhoben werden, weil es um die Rechte des Bundestags geht. Das ist beim Anti-IS-Einsatz anders. Dagegen müsste genau genommen ein Betroffener - also ein Soldat - Verfassungsbeschwerde einreichen. Eventuell wäre auch eine Normenkontrollklage möglich. Dafür fehlt Linken und Grünen im Bundestag aber die notwendige Stimmenzahl von 25 Prozent.

Bundeswehr zum Abzug der "Patriots"

Awacs

Awacs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008