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Fraktionsübergreifende Gruppe Parlamentarierinnen wollen höheren Frauenanteil im Bundestag

Nicht einmal jeder dritte Sitz im Bundestag ist weiblich besetzt. Geht es nach einer Gruppe von Parlamentarierinnen, soll sich das ändern - und zwar möglichst bald.

18.05.2019, 08:57

Berlin (dpa) - Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Parlamentarierinnen tritt für einen höheren Frauenanteil im Bundestag ein. Sie will erreichen, dass das Parlament zu diesem Zweck eine neue Kommission bildet, sagte die SPD-Fraktionsvize Katja Mast der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Das Gremium solle konkrete Vorschläge vorlegen. "Wir wollen auf gesetzlichem Weg Parität erreichen", sagte Mast. Heute ist nur knapp jeder dritte Sitz im Bundestag von einer Frau besetzt. Der Gruppe gehören Parlamentarierinnen aller Fraktionen außer der AfD an.

Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws, eine der Initiatorinnen, sagte der dpa: "Wir Grüne freuen uns wirklich, dass wir mit den Kolleginnen der anderen Fraktionen konkrete Schritte verabredet haben, die uns auf dem Weg zu "Mehr Frauen in den Bundestag" weiter bringen." Die Kommission, die unter diesem Motto arbeiten soll, solle in dieser Wahlperiode ein Ergebnis vorlegen, sagte Schauws.

Die Gruppe war im Februar zum ersten Mal zusammengekommen und hatte sich seither drei Mal getroffen. "Wir wollen, dass sich etwas tut", sagte Mast. Strukturelle, rechtliche Veränderungen sollten noch in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg kommen. Mast betonte, denkbar seien mehrere Instrumente im Wahl- und Parteienrecht.

So lotet die Gruppe die Chancen für ein Paritätsgesetz aus. Als erstes Bundesland hatte Brandenburg im Januar ein solches Gesetz beschlossen, nach dem Parteien ab der Landtagswahl 2024 gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten aufstellen müssen.

Befürworter solcher Regelungen führen Artikel 3 des Grundgesetzes an: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Der Staat fördere die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es gibt aber auch verfassungsrechtliche Bedenken. Kritiker sehen den Grundsatz der Wahlfreiheit verletzt.

Jenseits des Bundestags ist das Ungleichgewicht in den Parlamenten oft noch größer. In den Kommunen ist nur jeder vierte Sitz weiblich besetzt, in den Landtagen sind es im Schnitt 30 Prozent.