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Kompromiss mit den Ländern Regierung beschließt Regeln für Genpflanzen-Anbauverbot

Die EU erlaubt zwar den Anbau bestimmter Genpflanzen, die Länder müssen aber nicht mitmachen. Wer genau in Deutschland für dieses Opt-out zuständig sein soll, ist umstritten. Dass die Regierung jetzt ein Gesetz gebilligt hat, ändert daran nichts.

02.11.2016, 12:39

Berlin (dpa) - Das Anbauverbot für Genpflanzen ist künftig gemeinsame Sache von Bund und Ländern. Die Bundesregierung brachte nach langem Streit mit den Ländern ein Gesetz auf den Weg, das die Rollen regelt und Rechtssicherheit schaffen soll.

In der EU ist der Anbau etwa bestimmter Genamis-Sorten zwar erlaubt, die Mitgliedsstaaten können ihn aber über eine sogenannte Opt-out-Regelung landesweit oder regional verbieten.

Mit diesem Gesetzentwurf stellen wir langfristig ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik sicher, sagte Agrarminister Christian Schmidt (CSU). Er rechne mit Zustimmung des Parlaments. Das Gesetz soll im Frühjahr in Kraft treten.

Umweltschützer und viele Länderminister befürchten einen Flickenteppich von Ausnahmen in Deutschland, weil aus ihrer Sicht die Hürden für ein bundesweites Verbot zu hoch sind und einzelne Bundesländer ausscheren können. Schmidt verwies dagegen auf die gemeinsame politische Verantwortung. Ein von den Ländern mit erarbeitetes Eckpunktepapier sei im Wesentlichen umgesetzt, die Feinabstimmung sei nun Sache des Parlaments.

In Deutschland werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen zu kommerziellen Zwecken angebaut, weder für Tierfutter noch als Nahrungsmittel für Menschen. Der Handel damit ist allerdings nicht verboten, die Produkte müssen lediglich ausreichend gekennzeichnet sein. Auch für die Forschung gelten Ausnahmen. Handel und Forschung sind von der im Kabinett beschlossenen Änderung des Gentechnikgesetzes auch nicht betroffen.

Grundsätzlich soll künftig der Bund für nationale Anbauverbote zuständig sein, sofern die Mehrheit der Länder und sechs betroffene Ministerien - darunter die Ressorts Wirtschaft, Forschung und Umwelt - einverstanden sind. Damit setzt Schmidt eine EU-Richtlinie um, die den Ländern das Ausscheren aus EU-weiten Genpflanzen-Zulassungen erlaubt.

Aus Schleswig-Holstein kam am Mittwoch erneut Kritik. Die Länder hatten immer ein eindeutiges, bundesweites Verbot gefordert, was die Bundesregierung liefert, bleibt voll dahinter zurück, sagte Umweltminister Robert Habeck (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Unterstützung bekam Schmidt aus Bayern: Im Ergebnis spielt es keine Rolle, wer das Anbauverbot ausspricht, sagte Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU). Wichtig sei nur, dass es ein Anbauverbot gebe.

Das ist ein Gentechnik-Ermöglichungsgesetz, kritisierte der Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Anton Hofreiter. Schmidt schaffe damit Einfallstore für Konzerne wie Monsanto, die auf gentechnisch verändertes Saatgut setzen. Die SPD müsse das Gesetz nun im Bundestag verhindern. Die Umweltschutzorganisation BUND sieht die Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft in Deutschland bedroht. Für nationale Anbauverbote brauche es eine zentrale Koordinierungsstelle, sagte Gentechnik-Expertin Heike Moldenhauer.

Bundeslandwirtschaftsministerium zum Anbauverbot