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Überlegungen in Magdeburg Sachsen-Anhalt will Verbote von extremen Demos erleichtern

Demontrationen wie die des Rechtsextremisten Sven Liebich in Halle könnten bald leichter verboten werden. Auch in Brandenburg will die Regierung gegen Extremismus vorgehen - allerdings mit einem anderen Schwerpunkt.

25.08.2020, 21:31

Magdeburg (dpa) - In Sachsen-Anhalt sollen Demonstrationen wie die des Rechtsextremisten Sven Liebich in Halle künftig leichter verboten werden können. Sein Haus arbeite derzeit an einer entsprechenden Gesetzesänderung, sagte Landesinnenminister Holger Stahlknecht (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Stahlknecht reagiert damit auf lauter werdende Forderungen, die wöchentlichen Demos von Liebich auf dem Marktplatz in der Saalestadt zu verbieten. Am Dienstag befasste sich das schwarz-rot-grüne Kabinett mit dem Thema.

Liebich ist ein deutschlandweit bekannter Rechtsextremist. Der Landesverfassungsschutz bezeichnet den Hallenser als rechtsextremen Provokateur und Verschwörungstheoretiker und widmet ihm regelmäßig Passagen im jährlichen Verfassungsschutzbericht. Liebich ist sei Jahren führender Kopf und meist auch Anmelder von sogenannten Montags-Demos. Seit einigen Wochen ist er zusätzlich am Wochenende bei Demos gegen die Corona-Maßnahmen als maßgeblicher Akteur dabei.

Nach jetziger Gesetzeslage ist ein Verbot von Liebichs Demos trotz dessen Einstufung als Extremist nicht möglich, wie Stahlknecht sagte. Die Gesetzesänderung soll ermöglichen, dass Demonstrationen auch wegen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagt werden können. Ähnliche Regelungen gebe es in anderen Bundesländern, darunter Bayern, bereits, sagte Stahlknecht. Ein Verbot wäre dann auch möglich, wenn auf Kundgebungen die Würde von Einzelnen oder ethische Grundsätze verletzt werden. "Wenn alle bemüht sind, gehe ich davon aus, dass sich die Änderung in wenigen Monaten umsetzen lässt", so Stahlknecht.

Derweil will die rot-schwarz-grüne Koalition im Brandenburger Landtag extremistischen Tendenzen im Öffentlichen Dienst entgegentreten. Daher solle geprüft werden, wie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerbern vor der Einstellung erfolgen könnte, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Grüne, der am Donnerstag im Landtag beraten werden soll. Dieser Extremismus-Check solle bei gegebenem Anlass auch bei bereits Bediensteten angewendet werden.

Der Maßnahmenplan der Koalition richte sich ausdrücklich gegen den Rechtsextremismus, betonte der CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher bei der Vorstellung des Antrags. "Dass jemand, der im Öffentlichen Dienst arbeiten will, der beispielsweise als Polizeibeamter tätig sein will, einem Verfassungstreue-Check unterzogen wird, sehe ich nicht als unverhältnismäßig an, sondern als absolut geboten", betonte Lakenmacher.

Die Vertreter von SPD und Grünen äußerten sich zu dem Extremismus-Check zurückhaltend. "Uns würde die Tiefe der Planungen dazu im Innenministerium durchaus interessieren", sagte SPD-Generalsekretär Erik Stohn. Auch Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke schränkte ein. "Es kann Fälle geben, etwa bei Waffenträgern bei der Polizei, wo das sinnvoll ist", meinte er. "Ob das kommt, hängt von der Ausgestaltung ab."

© dpa-infocom, dpa:200825-99-302490/3